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Wirtschaftlichkeitsgebot

Müssen Vermieter Vergleichsangebote einholen?

Vermieter müssen bei Betriebskosten das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Mit Urteil vom 20. Mai 2026 (VIII ZR 6/24) hat der Bundesgerichtshof wichtige Fragen dazu geklärt.

Was bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot?

Ein Vermieter muss Betriebskosten wirtschaftlich und angemessen verursachen. Unnötig hohe oder vermeidbare Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Dahinter steht der Gedanke, dass der Mieter nur diejenigen Kosten tragen soll, die bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Gebäudes erforderlich sind.

Sind mehrere Vergleichsangebote Pflicht?

Aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot wird immer wieder der Schluss gezogen, dass Vermieter vor jeder Beauftragung mehrere Vergleichsangebote einholen müssten. Diesen Eindruck hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 20. Mai 2026 korrigiert.

Entscheidend ist vielmehr, ob die beauftragte Leistung zu marktüblichen Konditionen vergeben wurde. Allein der Umstand, dass ein Vermieter keine Vergleichsangebote eingeholt hat, begründet noch keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Eine generelle Verpflichtung, stets mehrere Angebote einzuholen oder umfangreiche Preisvergleiche zu dokumentieren, besteht damit nicht.

Wer muss einen überhöhten Preis nachweisen?

Kommt es zum Streit, muss zunächst der Mieter darlegen und beweisen, dass eine Leistung objektiv zu einem nicht marktgerechten beziehungsweise überhöhten Preis vergeben wurde.

Erst wenn dies feststeht, stellt sich die Frage, ob der Vermieter alles Zumutbare unternommen hat, um eine wirtschaftliche Beauftragung sicherzustellen.

Der Vermieter kann sich entlasten, wenn er zuvor drei Vergleichsangebote eingeholt hat, um den günstigsten Anbieter zu finden. Damit scheidet eine Nebenpflichtverletzung des Vermieters grundsätzlich aus.

Bestehende Verträge regelmäßig überprüfen

Auch wenn keine generelle Verpflichtung besteht, vor jeder Beauftragung mehrere Angebote einzuholen, empfiehlt es sich, bestehende Verträge regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie noch marktgerecht sind.

Bestehen Zweifel an der Angemessenheit der vereinbarten Vergütung oder steht eine Neuvergabe an, kann es sinnvoll sein, Vergleichsangebote einzuholen.

Diese verschaffen nicht nur einen Überblick über das aktuelle Preisniveau. Sie können im Streitfall zugleich belegen, dass der Vermieter alles Zumutbare unternommen hat, um unnötige Betriebskosten zu vermeiden.

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