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Am Freitag, dem 30. Januar bleiben die Geschäftsstellen in Pulheim, Porz und Erftstadt aufgrund einer Schulung ganztägig geschlossen. Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an unsere Hauptgeschäftsstelle in Köln. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Vermieterpflichten

Die größten Stolperfallen beim Vermieten und wie Sie sie vermeiden

Eine vermietete Eigentumswohnung kann eine attraktive Kapitalanlage sein. Doch der Weg zur erfolgreichen Vermietung ist komplexer, als viele Neuinvestoren glauben. Wer einfach nur „kauft und kassiert“, riskiert finanzielle und rechtliche Probleme.

Unser Ratgeber zeigt die wichtigsten Risiken für private Vermieter und wie man sie sicher umgeht.

1. Budget unrealistisch einschätzen

Viele Ersterwerber kalkulieren zu knapp oder interessieren sich für eine Immobilie, die finanziell nicht zum eigenen Rahmen passt. Wichtig sind:

  • Hoher Eigenkapitalanteil für solide Finanzierung

  • Kaufnebenkosten realistisch einplanen

  • Finanzielle Rücklagen, falls Miete ausfällt (z. B. Leerstand)

Expertentipp: Im Zweifel lieber zwei bis drei Jahre länger sparen, statt eine zu teure Immobilie zu kaufen.

2. Immobilie zu wenig prüfen

Eine schnelle Besichtigung reicht nicht. Mängel wie alter Heizkessel, undichtes Dach oder marode Leitungen können hohe Folgekosten verursachen.

Das sollten Kaufinteressenten prüfen:

  • Technischen Zustand der Wohnung

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen

  • Anstehende Sanierungen der Eigentümergemeinschaft

Ein unabhängiger Bausachverständiger kann teure Fehler vermeiden.

3. WEG-Regelungen unterschätzen

Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kauft, muss sich an deren Regeln halten. Dort können sich versteckte Hürden verbergen, etwa:

  • Haustierverbote

  • Einschränkungen bei Nutzung von Keller, Garten oder Stellplätzen

  • Pflichten aus der Teilungserklärung

Wichtig: Ein Mieter darf nur die Rechte erhalten, die der Eigentümer selbst hat.

4. Zu große Zugeständnisse an Mieter machen

Viele Vermieter sind großzügig und stellen später fest, dass sie Zusagen gar nicht einhalten dürfen. Beispiel:

Nutzung von Gemeinschaftsflächen (z. B. Fahrradkeller)

Beschließt die WEG später eine neue Regelung, kann dies zu einem Rechtsmangel im Mietverhältnis führen und der Mieter darf dann die Miete mindern.
Daher: Im Mietvertrag nur Regelungen festhalten, die im Sondereigentum liegen oder durch Sondernutzungsrecht gedeckt sind.

5. Zu wenig Wissen über Mietrecht & Steuern

Vermieter müssen wissen, was sie tun. Dazu gehören Grundlagen über:

  • Miethöhe und Mietpreisbremse

  • zulässige Vertragsklauseln

  • Nebenkostenumlage

  • Mieterhöhungsmöglichkeiten

  • steuerliche Fragen (Abschreibungen, Werbungskosten, Steuererklärung)

Für komplexere Themen sollten Vermieter Steuerberater und Fachanwälte für Miet- oder Immobilienrecht hinzuziehen.

Nehmen Sie als Mitglied gerne unser umfangreiches Beratungsangebot in Anspruch!

6. Mängelanzeigen ignorieren

Ein häufiger Fehler: Mängelmeldungen der Mieter werden nicht ernst genommen oder verschleppt. Doch Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu halten.

In der WEG gilt:

  • Liegt die Ursache im Sondereigentum, muss der Vermieter selbst handeln.

  • Liegt sie im Gemeinschaftseigentum (z. B. kaputter Aufzug), muss die WEG aktiv werden – der Vermieter muss darauf hinwirken.

Wer hier zu langsam reagiert, riskiert Mietminderungen.

7. Kein Vermietertyp sein

Vermieten bedeutet:

  • Zeit investieren

  • Entscheidungen treffen

  • Rücklagen bilden

  • rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen kennen

Wer dazu keine Lust hat, muss jedoch nicht auf die vermietete Wohnung als Anlageform verzichten: Als Mitglied bei uns profitieren Sie von kompetenter Unterstützung, fundierter Beratung und praxisnaher Begleitung rund um Ihre Immobilie. Sprechen Sie uns an!

 

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