Treppenhaus schmücken
Dürfen gemeinschaftlich genutzte Bereiche dekoriert werden?
Lichterketten, Adventskränze und glitzernde Girlanden: In vielen Häusern hält mit dem Dezember die Weihnachtsstimmung Einzug, auch im Treppenhaus. Doch was dem einen gefällt, kann den anderen stören. Dürfen Mieter und Eigentümer ihre Hausflure schmücken, wie sie wollen? Und wann darf die Hausverwaltung einschreiten?
Gemeinschaftsflächen gehören allen – oder niemandem?
Das Treppenhaus gilt rechtlich als gemeinschaftlich genutzter Bereich. Das bedeutet: Kein Bewohner darf es eigenmächtig gestalten oder dekorieren, wenn dadurch der Gesamteindruck des Hauses verändert wird oder andere sich beeinträchtigt fühlen.
Ein kleiner Adventskranz auf der Fensterbank oder dezente Deko an der Wohnungstür ist in der Regel unproblematisch, solange keine Brandgefahr besteht und Fluchtwege frei bleiben. Anders sieht es aus, wenn Lichterketten dauerhaft leuchten, große Aufsteller den Durchgang blockieren oder elektrische Kabel Stolperfallen bilden – dann darf der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft einschreiten.
Was Mieter dürfen und was nicht
Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Wohnungstür von außen dezent schmücken, etwa mit einem Türkranz. Auch eine kleine Dekoration auf der eigenen Fußmatte wird meist toleriert.
Nicht erlaubt ist jedoch, gemeinsame Flächen ohne Zustimmung zu dekorieren, etwa das gesamte Geländer, die Fenster oder die Wandflächen im Treppenhaus. Wer übertreibt, riskiert eine Aufforderung zur Entfernung und im Extremfall sogar eine Abmahnung.
Eigentümergemeinschaften: Abstimmung ist entscheidend
In Häusern mit Eigentumswohnungen hängt vieles von der Hausordnung oder Beschlüssen der Eigentümerversammlung ab. Manche Gemeinschaften erlauben weihnachtliche Dekoration ausdrücklich, andere legen feste Regeln fest, z.B. dass Lichter nur bis 22 Uhr brennen dürfen oder Dekoration spätestens zum Stichtag 6. Januar wieder entfernt werden muss.
Ein kurzer Hinweis im Treppenhaus oder eine Abstimmung im Vorfeld sorgt für Frieden und verhindert Streit über Glitzer, Lichter oder Geschmacksfragen.
Sicherheit geht vor
Ganz gleich, wie festlich es wird: Brand- und Unfallgefahr sind tabu. Echte Kerzen im Treppenhaus, Stromleitungen durch die Flure oder brennbare Materialien sind nicht nur riskant, sondern können im Schadenfall auch Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen.