Gemeinsamer Kredit
Wer zahlt den Immobilienkredit bei Trennung und Scheidung?
Neben Eigentum, Nutzung und Vermögensausgleich stellt sich bei einer Trennung oder Scheidung eine zentrale Frage: Wer trägt weiterhin die Finanzierung der Immobilie?
In vielen Fällen haben beide Ehepartner den Darlehensvertrag gemeinsam unterschrieben. Daraus ergeben sich klare rechtliche Folgen.
Gemeinsamer Kredit: Haftung gegenüber der Bank
Haben beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie gegenüber der Bank als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass die Bank von jedem der beiden die vollständige Rückzahlung verlangen kann.
Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, wer in der Immobilie wohnen bleibt oder wer die Raten tatsächlich zahlt. Eine Änderung der Haftung gegenüber der Bank tritt nicht automatisch durch die Trennung ein.
Interne Regelung zwischen den Ehepartnern
Im Verhältnis der Ehepartner untereinander kann die Situation anders zu bewerten sein. Grundsätzlich sind beide verpflichtet, die Kreditlast gemeinsam zu tragen, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
Zahlt ein Ehepartner nach der Trennung mehr als seinen Anteil, kann ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem anderen bestehen. Wie die Kosten im Einzelfall zu verteilen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von Vereinbarungen, den Eigentumsverhältnissen und der Nutzung der Immobilie.
Zusammenhang mit der Nutzung der Immobilie
Die Nutzung der Immobilie kann Einfluss auf die interne Kostenverteilung haben. Bleibt ein Ehepartner allein in der Immobilie, kann dies bei der Beurteilung eine Rolle spielen.
Zieht ein Partner aus, kann sich dies ebenfalls auf mögliche Ausgleichsansprüche auswirken. Eine feste Regel gibt es jedoch nicht, entscheidend ist immer der Einzelfall.
Verbindung zum Unterhalt und zum Wohnvorteil
Auch für die Unterhaltsberechnung ist die Immobilie relevant. Bei selbst genutzten Immobilien wird der sogenannte Wohnvorteil als fiktives Einkommen berücksichtigt.
Zins- und Tilgungsleistungen können in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen und werden bei der Berechnung einbezogen.
Zukunft der Finanzierung
Für die Zeit nach der Trennung oder Scheidung müssen die Ehepartner eine Lösung für die Finanzierung finden. Typische Möglichkeiten sind:
- Ein Partner übernimmt die Immobilie und verpflichtet sich intern zur weiteren Tragung des Kredits
- Die Immobilie wird verkauft und der Kredit abgelöst
- Beide bleiben zunächst gemeinsam im Darlehensvertrag
Wichtig ist: Soll ein Ehepartner auch gegenüber der Bank aus der Haftung entlassen werden, ist dafür die Zustimmung der Bank erforderlich.