Schutz vor Feuer
Kerzen, Lichter, Kabel: Wie Sie Brände im Advent vermeiden und im Ernstfall richtig abgesichert sind.
Adventskranz, Lichterketten, Teelichter – kaum eine Zeit im Jahr ist so stimmungsvoll wie die Vorweihnachtszeit. Doch genau dann steigt auch das Brandrisiko in Häusern und Wohnungen. Für Eigentümer und Vermieter stellt sich die Frage: Was müssen sie tun, um Schadenfälle zu vermeiden und wer haftet, wenn es doch brennt?
Adventszeit: Höchste Brandgefahr im Jahr
Nach Angaben der Versicherer entstehen im Dezember deutlich mehr Wohnungsbrände als in den übrigen Monaten. Hauptursachen sind offene Flammen, trockene Zweige auf Adventskränzen und defekte Lichterketten. Besonders gefährlich wird es, wenn Kerzen unbeaufsichtigt brennen oder mehrfach Steckdosenleisten überlastet werden.
Vermieter und Eigentümer sollten deshalb frühzeitig auf Brandschutz und Aufklärung achten, nicht nur, um Schäden zu vermeiden, sondern auch, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Pflichten von Vermietern: Sicherheit geht vor
Vermieter müssen dafür sorgen, dass die technischen Einrichtungen des Hauses sicher sind. Dazu gehört:
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regelmäßig gewartete Rauchmelder in allen vorgeschriebenen Räumen,
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intakte Elektroinstallationen,
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und im Idealfall Hinweise oder Aushänge im Haus zu richtigem Verhalten im Brandfall.
Eine Pflicht, Mieter explizit vor Kerzengefahr zu warnen, besteht zwar nicht, doch wer über Risiken informiert, handelt im Sinne der Sicherheit und kann im Ernstfall Streit vermeiden.
Haftung bei Brand: Wann zahlt die Versicherung?
Wenn durch fahrlässiges Verhalten eines Mieters ein Feuer ausbricht (z. B. durch unbeaufsichtigte Kerzen), haftet grundsätzlich der Mieter selbst. Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers übernimmt in der Regel den Schaden am Gebäude, kann aber unter Umständen Regressforderungen gegen den Verursacher stellen.
Wichtig ist daher: Eigentümer sollten prüfen, ob ihre Versicherung auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Mieter wiederum sollten eine Hausratversicherung besitzen, die den eigenen Besitz schützt.
Elektrische Deko: Nur geprüfte Produkte verwenden
Gerade bei älteren Lichterketten drohen Kurzschlüsse oder Kabelbrände. Achten Sie daher auf:
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CE- oder GS-Prüfzeichen für elektrische Geräte,
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Steckdosenleisten und Verlängerungskabel mit ausreichender Belastbarkeit,
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keine offenen Leitungen unter Teppichen oder Möbeln.
Für Außenbereiche dürfen nur wetterfeste Lichterketten mit IP-Schutzklasse verwendet werden.
Eigentümergemeinschaften: Gemeinsame Verantwortung
In Mehrparteienhäusern sollten Eigentümergemeinschaften klare Regeln für Dekoration im Treppenhaus und Außenbereich festlegen. So lässt sich verhindern, dass riskante Installationen entstehen oder Stromleitungen über Gemeinschaftsflächen geführt werden.
Ein Hinweis im Aushang, etwa „Bitte nur LED-Beleuchtung, keine echten Kerzen im Flur“, sorgt für Sicherheit und Transparenz.