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Die Geschäftsstelle in Porz bleibt aufgrund eines Wasserschadens bis auf Weiteres geschlossen.

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Der Kundenparkplatz in der Hauptgeschäftsstelle wird am Freitag, dem 19. September ab 11 Uhr geschlossen. Die Geschäftsstelle schließt bereits um 13 Uhr!

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Die Geschäftsstellen in Pulheim und Erftstadt schließen am Freitag, dem 19. September bereits um 12 Uhr!

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Die Geschäftsstelle in Porz bleibt aufgrund eines Wasserschadens bis auf Weiteres geschlossen.

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Der Kundenparkplatz in der Hauptgeschäftsstelle wird am Freitag, dem 19. September ab 11 Uhr geschlossen. Die Geschäftsstelle schließt bereits um 13 Uhr!

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Die Geschäftsstellen in Pulheim und Erftstadt schließen am Freitag, dem 19. September bereits um 12 Uhr!

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Heizkostenabrechnung

Was sich für Vermieter ab Oktober ändert

Übergangsfrist läuft im September aus

Die Novelle der Heizkostenverordnung hat zum 1. Oktober 2024 das bisherige Wärmepumpenprivileg abgeschafft. Für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit zentralen Wärmepumpen bedeutet das: Die Heizkosten müssen künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Die Übergangsfrist zur Nachrüstung geeigneter Messsysteme endet am 30. September 2025. Spätestens dann müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Messeinrichtungen installiert und in Betrieb sein.

Das klingt nach zusätzlichem Aufwand, bietet aber auch klare Vorteile für Eigentümer: mehr Kostentransparenz, weniger Streit mit Mietern und eine bessere Grundlage für Energieeffizienzmaßnahmen.

Warum Eigentümer jetzt handeln sollten
  • Rechtssicherheit
    Wer rechtzeitig umrüstet, vermeidet Abmahnungen oder Nachzahlungen und zeigt sich rechtskonform.
  • Transparenz schafft Vertrauen
    Klare, verbrauchsabhängige Abrechnungen verhindern Missverständnisse und unnötige Konflikte mit Mietern.
  • Wertsteigerung der Immobilie
    Moderne Messsysteme erhöhen die Attraktivität des Objekts, besonders für Mieter, die Wert auf faire und nachvollziehbare Nebenkosten legen.
  • Datenbasis für Effizienz
    Exakte Verbrauchsdaten helfen, den Energieeinsatz zu optimieren – ein Pluspunkt bei steigenden Energiekosten und in der Nachhaltigkeitsbilanz.
Konkrete To-dos für Vermieter und Eigentümer
  • Bestandsaufnahme durchführen
    Prüfen, ob in der Immobilie bereits verbrauchsabhängige Messsysteme für die Heizkostenabrechnung vorhanden und geeignet sind.

  • Nachrüstbedarf klären und Angebote einholen
    Falls die vorhandenen Systeme nicht ausreichen, zeitnah Angebote von Fachfirmen für die Installation gesetzeskonformer Messsysteme anfordern.

  • Installation fristgerecht einplanen
    Den Einbau der neuen Messsysteme bis spätestens 30. September 2025 terminieren und rechtzeitig in Auftrag geben.

  • Abrechnungssystem anpassen
    Die internen Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse so umstellen, dass sie die verbrauchsabhängigen Daten der neuen Systeme korrekt verarbeiten können.

  • Mieter rechtzeitig informieren
    Die Mieter über die anstehende Umstellung, den Zeitplan und die künftige verbrauchsabhängige Abrechnung transparent und frühzeitig in Kenntnis setzen.

 

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