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Lichterkette am Haus

Dürfen Mieter eine Außenbeleuchtung anbringen?

Wenn im Dezember überall Lichterketten, Sterne und blinkende Figuren erstrahlen, kommt Weihnachtsstimmung auf, doch nicht jede Beleuchtung ist erlaubt. Besonders bei Mietshäusern stellt sich die Frage: Wie hell darf es leuchten? Und wer trägt Verantwortung bei Schäden oder Streit mit Nachbarn?

Dürfen Mieter außen dekorieren?

Innerhalb der Wohnung oder auf dem eigenen Balkon dürfen Mieter nach Belieben schmücken, solange keine Gefahr entsteht. Problematisch wird es, wenn Lichterketten außen an der Fassade, am Geländer oder im Dachbereich befestigt werden – das betrifft nämlich die Substanz des Gebäudes, die dem Eigentümer gehört.

Ohne Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft sollte deshalb keine feste Installation erfolgen, etwa durch Nägel, Dübel oder Klebehaken, die Spuren hinterlassen. Erlaubt sind in der Regel mobile Lichterketten oder LED-Dekorationen, die sich rückstandsfrei entfernen lassen.

Sicherheit geht vor: Brandschutz und Stromverbrauch

Weihnachtsbeleuchtung kann schnell zur Gefahr werden, vor allem bei älteren Lichterketten oder unsachgemäßem Gebrauch. Deshalb gilt:

  • Nur CE-geprüfte Leuchtmittel verwenden.

  • Keine Kabel durch Fenster oder Türen quetschen, um Strom nach außen zu führen.

  • Steckdosenleisten und Verlängerungen nur für den Außenbereich mit IP-Schutzklasse nutzen.

  • Keine Echtkerzen oder offene Flammen auf Balkone oder in Fenster stellen.

Moderne LED-Lichter verbrauchen deutlich weniger Strom und senken das Brandrisiko. Außerdem kann eine Zeitschaltuhr helfen, Energie zu sparen und die Beleuchtung automatisch zu regulieren.

Grenzen der Festlichkeit: Wenn Licht stört

So schön Lichterglanz ist, er darf nicht zur Belästigung der Nachbarn werden. Dauerhaft blinkende oder grell leuchtende Installationen können unter Umständen als unzumutbare Lichtemission gelten.

Ab 22 Uhr gilt in Wohngebieten die Nachtruhe, auch für Lichtquellen. Eigentümer und Vermieter sollten deshalb darauf achten, dass keine starke Dauerbeleuchtung in Nachbarwohnungen oder Schlafzimmerfenster scheint.

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