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Nikolausstiefel im Flur

Was ist in Mehrfamilienhäusern erlaubt?

Am Nikolaustag stellen viele wieder ihre geputzten Stiefel raus – ein schöner Brauch, der in Mehrparteienhäusern jedoch schnell Fragen aufwirft. Darf man die Schuhe ins Treppenhaus stellen oder spricht die Hausordnung dagegen? Und wann dürfen Vermieter oder Verwalter einschreiten?

Gemeinschaftsflächen sind kein Abstellraum

Das Treppenhaus zählt rechtlich zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen. Hier dürfen weder Möbel noch persönliche Gegenstände dauerhaft abgestellt werden. Das gilt grundsätzlich auch für Schuhe, Stiefel oder Dekoration. Der Grund: Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben.

Wer aber seine Stiefel am Abend des 5. Dezember rausstellt und sie am nächsten Morgen wieder hineinholt, hat in der Regel nichts zu befürchten. Sie gelten als kurzfristige Nutzung und werden meist toleriert, solange niemand behindert oder gefährdet wird.

Wenn aus Brauch ein Risiko wird

Problematisch wird es, wenn die Stiefel tagelang im Hausflur bleiben oder andere Bewohner den Durchgang nicht mehr sicher nutzen können. Auch Brand- und Stolpergefahren spielen eine Rolle, besonders, wenn Deko oder Geschenkverpackungen leicht entflammbar sind.

In solchen Fällen dürfen Vermieter oder Hausverwaltungen die Entfernung verlangen oder bei wiederholter Missachtung eine Abmahnung aussprechen.

Hausordnung und Rücksicht entscheiden

Ob der Nikolausstiefel im Treppenhaus erlaubt ist, hängt oft von der Hausordnung oder dem guten Willen der Nachbarn ab. Ein kurzer Hinweis oder eine kleine Absprache im Vorfeld sorgt meist für Klarheit. In Eigentümergemeinschaften können zudem Beschlüsse festlegen, wie mit saisonaler Dekoration auf Gemeinschaftsflächen umzugehen ist.

Ein kleiner Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, stellt die Stiefel hinter der Wohnungstür oder direkt auf der eigenen Fußmatte auf. Der Nikolaus findet sie trotzdem – ganz ohne Streit im Hausflur.

 

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