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FILIALE IN PORZ IST WIEDER GEÖFFNET!

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Laubbläser

Muss man den Lärm durch Laubbläser dulden?

Laute Laubbläser sorgen in vielen Nachbarschaften für Streit, doch aus Sicherheitsgründen muss das Laub regelmäßig entsorgt werden. Was man dabei wirklich dulden muss und wie sich Konflikte mit den Nachbarn vermeiden lassen, erfahren Sie hier.

1. Gesetzliche Grundlagen

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    Laubbläser gelten als „Geräte und Maschinen“, die Lärm verursachen. Der Betrieb ist daher durch gesetzliche Vorschriften geregelt.

    • Zeiten: In Wohngebieten dürfen sie werktags meist zwischen 9–13 Uhr und 15–17 Uhr betrieben werden.

    • An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz grundsätzlich verboten.

  • Kommunale Regelungen
    Viele Gemeinden oder Städte haben zusätzliche Vorschriften in ihren Satzungen. Hier können strengere Ruhezeiten gelten oder sogar Verbote für bestimmte Modelle ausgesprochen sein.

2. Rechte und Pflichten

  • Duldungspflicht

    • Wenn die Nutzung innerhalb der erlaubten Zeiten liegt, müssen Nachbarn den Lärm dulden.

    • Ein generelles Verbot lässt sich in der Regel nicht erzwingen, solange der Einsatz rechtmäßig ist.

  • Überschreitung der Lärmgrenzen

    • Wird der Laubbläser außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten oder übermäßig laut betrieben, kann man sich rechtlich wehren.

    • Möglichkeiten:

      • Gespräch mit dem Nachbarn suchen

      • Meldung beim Ordnungsamt

      • Lärmprotokoll führen für mögliche rechtliche Schritte

3. Praktische Tipps für Betroffene

  • Gespräch suchen
    Oft wissen Nachbarn nicht, dass sie stören. Ein freundliches Gespräch kann Konflikte entschärfen.

  • Regelungen einsehen
    Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung über die konkreten Vorschriften vor Ort.

  • Dokumentation führen
    Wiederholte Verstöße dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Dauer, ggf. Zeugen). Das hilft bei einer Beschwerde.

4. Alternativen und Kompromisse

  • Leisere Geräte
    Elektro-Laubbläser oder Akkumodelle verursachen deutlich weniger Lärm.

  • Handrechen statt Laubbläser
    Für kleinere Flächen ist das oft die umweltfreundlichere und leisere Alternative.

  • Absprachen treffen
    Festgelegte Zeiten oder Einschränkungen im Rahmen der Nachbarschaft können Streit verhindern.

5. Rechtsprechung

Gerichte haben in mehreren Urteilen bestätigt:

  • Wer sich an die erlaubten Zeiten und Lautstärken hält, darf Laubbläser nutzen.

  • Wiederholte, unzulässige Lärmbelästigung kann dagegen untersagt werden und sogar zu Bußgeldern führen.

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