Familienrecht
Wem gehört die Immobilie bei Trennung und Scheidung?
Eine Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern wirft auch zentrale rechtliche Fragen auf. Besonders häufig geht es um die gemeinsame Immobilie. Wer bleibt Eigentümer, wer darf dort wohnen und welche finanziellen Ansprüche bestehen?
Eigentum an der Immobilie: Was zählt wirklich?
Entscheidend für die Eigentumsverhältnisse ist immer das Grundbuch. Die dort eingetragene Person ist rechtlich Eigentümer der Immobilie. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie während der Ehe gemeinsam genutzt wurde.
Viele Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet jedoch nicht, dass Vermögen automatisch beiden Partnern gemeinsam gehört. Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines eigenen Vermögens.
Eine Immobilie wird im Falle einer Scheidung daher nicht automatisch aufgeteilt. Stattdessen erfolgt ein finanzieller Ausgleich über den Zugewinn.
Nutzung der Immobilie während der Trennung
Neben dem Eigentum ist die Nutzung der Immobilie ein zentraler Punkt. Während der Trennung haben grundsätzlich beide Ehepartner das Recht, die gemeinsame Wohnung zu nutzen. Das gilt unabhängig davon, wer im Grundbuch steht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Ehepartner verlangen, die Immobilie allein zu nutzen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn es notwendig ist, um unzumutbare Härten zu vermeiden. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Interessen gemeinsamer Kinder sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beider Partner.
Zieht ein Partner aus der Immobilie aus und der andere bleibt dort wohnen, kann unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangt werden.
Immobilie im gemeinsamen Eigentum nach der Scheidung
Steht die Immobilie im gemeinsamen Eigentum, bleiben beide Partner auch nach der Scheidung zunächst Miteigentümer. Für die Zukunft müssen sie eine gemeinsame Lösung finden.
In der Praxis gibt es drei typische Möglichkeiten:
- Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus
- Die Immobilie wird gemeinsam verkauft
- Es kommt zu einer Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung möglich ist
Immobilie im Alleineigentum nach der Scheidung
Gehört die Immobilie nur einem Ehepartner, kann dieser nach der Scheidung grundsätzlich verlangen, dass der andere auszieht und die Immobilie herausgibt.