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Warum Vermieter die Betriebskostenabrechnung schon im Sommer angehen sollten

Gesetzlich müssen Betriebskostenabrechnungen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Wird diese Frist versäumt, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf Nachzahlungen (§ 556 Abs. 3 BGB). 

Viele Vermieter lassen sich bis zum Jahresende Zeit mit der Betriebskostenabrechnung und geraten dann oft unter Druck. Dabei lohnt es sich, mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung schon im Sommer anzufangen. Hier sind 3 gute Gründe:

1. Vermeidung von Zeitdruck und Engpässen

  • Frühzeitige Erstellung hilft, den Stress und die Arbeitsüberlastung zu vermeiden, die oft mit dem Jahresende einhergehen. Seien es private Verpflichtungen, Krankheitsausfälle, Urlaube oder auch das Jahresendgeschäft in Unternehmen.
  • Gerade bei komplexeren Abrechnungen kann es zu unerwarteten Verzögerungen kommen, etwa durch fehlende Unterlagen, Rückfragen von Mietern oder Abweichungen bei den Versorgern. Wer früh startet, kann solche Probleme stressfrei klären. Außerdem bleibt mehr Zeit für Korrekturen, falls Fehler auftauchen.

2. Vermeidung von Fristversäumnissen und rechtlichen Risiken

  • Ein frühzeitiges Erstellen und Versenden der Betriebskostenabrechnung sorgt dafür, dass die Frist nicht versehentlich überschritten wird, etwa durch Krankheitsausfälle, Urlaube oder technische Probleme. Dies schützt nicht nur vor finanziellen Einbußen, sondern auch vor rechtlichen Streitigkeiten mit Mietern.

3. Bessere Liquiditätsplanung für Mieter und Vermieter

  • Sowohl für Vermieter als auch für Mieter ist eine zeitige Abrechnung sinnvoll, um die eigene Liquidität besser steuern zu können, insbesondere bei eventuellen größeren Nachzahlungen oder Rückerstattungen.

 

Sie haben keine Lust auf die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung? Wir schon!

Sprechen Sie uns gerne an. Unsere Expertinnen und Experten aus der Verlags- und Service GmbH übernehmen das für Sie.

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