Zum Inhalt springen

Wichtige Information für Porz: Die Geschäftsstelle bleibt ab Montag, dem 2. Juni aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend geschlossen! Bitte wenden Sie sich bei all Ihren Belangen an die Hauptgeschäftsstelle in Köln. Telefon 0221 5736-0. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

+++

Wichtige Information für Porz: Die Geschäftsstelle bleibt ab Montag, dem 2. Juni aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend geschlossen! Bitte wenden Sie sich bei all Ihren Belangen an die Hauptgeschäftsstelle in Köln. Telefon 0221 5736-0. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

+++

Spekulationssteuer

Immobilie trotz Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Wer in Deutschland eine Immobilie verkauft, muss grundsätzlich prüfen, ob Spekulationssteuer anfällt. Diese Steuer greift, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf einer Immobilie weniger als zehn Jahre liegen.

Der Hintergrund:

  • Ziel der Spekulationssteuer ist es, kurzfristige Gewinne aus Immobiliengeschäften zu besteuern.

  • Sie wird auf den Gewinn erhoben – also auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis abzüglich bestimmter Kosten (z. B. Makler, Notar, Renovierungen).

 

So kann man die Spekulationssteuer umgehen:

  • Tipp 1: Eigennutzung zählt

Die Spekulationssteuer entfällt komplett, wenn man die Immobilie

  • im Verkaufsjahr und

  • in den beiden vorherigen Kalenderjahren

durchgehend selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, egal wie lange.

Achtung: Kurzzeitige Eigennutzung reicht nicht

  • Ein paar Monate Wohnsitz anmelden reicht nicht aus.

  • Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung als Lebensmittelpunkt.

 

  • Tipp 2: Zehn-Jahres-Regel
  • Wenn man die Immobilie zehn Jahre oder länger besitzt (maßgeblich sind die Notartermine von Kauf und Verkauf), ist der Verkauf immer steuerfrei – egal ob man selbst drin gewohnt oder sie vermietet hat.

 

  • Tipp 3: Gewerblichen Grundstückshandel beachten
  • Verkauft man innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien, wertet das Finanzamt dies meist als gewerblichen Grundstückshandel.

  • Folge: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer können fällig werden.

 

  • Sonderfälle & weitere Tipps
  • Erbimmobilien: Die Spekulationsfrist des Erblassers wird übernommen.

  • Scheidung oder Trennung: Auch hier gilt: Wer selbst genutzt hat oder die Frist einhält, verkauft steuerfrei.

  • Renovierungen: Kosten für Modernisierungen können die Steuerlast mindern. Aber Vorsicht bei umfangreichen Maßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf.

 

Lassen Sie sich im Zweifel von einem unserer Steuerberater beraten. Gerade bei Sonderfällen oder bei gemischter Nutzung (teilweise vermietet, teilweise selbst genutzt) gibt es Fallstricke. Sprechen Sie uns gerne an!

    Diese Webseite verwendet Cookies 🍪

    Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten. Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

    Einstellungen

    • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
      Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

    • Wir verwenden erforderliche Drittinhalte (z.B. Scriptbibliotheken) um die Funktion unserer Seite zu gewährleisten. Wenn Sie dies nicht möchten, besuchen Sie unsere Seite bitte nicht.

      Wir setzen in diesem Rahmen auch Dienstleister in Drittländern außerhalb der EU ohne angemessenes Datenschutzniveau ein, was folgende Risiken birgt: Zugriff durch Behörden ohne Information, keine Betroffenenrechte, keine Rechtsmittel, Kontrollverlust.

      Mit Ihrer Einstellung willigen Sie in die oben beschriebenen Vorgänge ein. Sie können Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.