Steckersolargeräte
Was Wohnungseigentümer beachten müssen
Steigende Energiepreise und mehr Sonnenstunden machen Balkonkraftwerke für viele Wohnungseigentümer attraktiv. Wer eigenen Solarstrom erzeugen möchte, sollte jedoch die rechtlichen Vorgaben kennen. Dieser Ratgeber erklärt, was Wohnungseigentümer bei einem Balkonkraftwerk beachten müssen.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk, auch Steckersolargerät genannt, ist eine kleine Solaranlage für den privaten Gebrauch. Es besteht aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter sowie einem Anschluss für die Steckdose. Der erzeugte Strom wird direkt in der eigenen Wohnung genutzt.
Die Anlagen dürfen eine installierte Leistung von bis zu 2 Kilowatt sowie eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere haben.
Ist eine Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft nötig?
Wohnungseigentümer müssen vor der Installation eines Balkonkraftwerks einen Beschluss der Eigentümerversammlung einholen. Die Zustimmung darf jedoch in der Regel nicht verweigert werden. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz besteht ein privilegierter Anspruch darauf, ein Steckersolargerät am Balkon anzubringen.
Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn die Maßnahme eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage bedeutet oder andere Eigentümer unbillig benachteiligt werden.
Vorgaben zur Umsetzung eines Balkonkraftwerkes
Die Eigentümergemeinschaft kann festlegen, wie das Balkonkraftwerk konkret umgesetzt wird. Sie kann beispielsweise bestimmen, welches Modell verwendet werden darf oder wie die Anlage angebracht werden muss.
Wohnungseigentümer haben daher keinen uneingeschränkten Gestaltungsspielraum.
Wer trägt die Kosten für ein Balkonkraftwerk?
Alle Kosten für das Balkonkraftwerk trägt der jeweilige Wohnungseigentümer allein. Dazu gehören die Anschaffung, die fachgerechte Installation, die Versicherung, mögliche Wartungsmaßnahmen sowie ein späterer Rückbau.
Anmeldung und Registrierung eines Balkonkraftwerkes
Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Das Balkonkraftwerk muss jedoch weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Registrierung wurde vereinfacht und erfordert weniger Angaben als früher.
Regelungen zum Stromzähler
Ältere Stromzähler dürfen vorübergehend rückwärtslaufen, wenn ein Balkonkraftwerk angeschlossen wird. Dies ist seit 2024 gesetzlich geduldet, bis ein moderner Zweirichtungszähler oder ein Smart Meter installiert wird.