Zum Inhalt springen

Zugewinnausgleich

Wie wird der Immobilienwert bei der Scheidung berücksichtigt?

Im Rahmen einer Scheidung wird eine Immobilie nicht direkt aufgeteilt. Stattdessen erfolgt ein finanzieller Ausgleich des während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachses, der sogenannte Zugewinnausgleich.

Maßgebliche Zeitpunkte für die Berechnung

Für den Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Ehepartner zu zwei Zeitpunkten betrachtet:

  • zum Zeitpunkt der Eheschließung
  • zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags

Aus der Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen ergibt sich der jeweilige Zugewinn. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt als der andere, muss er die Hälfte des Überschusses ausgleichen.

Rolle der Immobilie im Zugewinnausgleich

Eine Immobilie wird mit ihrem aktuellen Wert in das Endvermögen einbezogen. Das gilt auch dann, wenn sie nur einem Ehepartner gehört.

Dadurch kann die Immobilie den Zugewinnausgleich erheblich beeinflussen, ohne dass sich an den Eigentumsverhältnissen etwas ändert.

Wichtig ist, dass der Ausgleich nicht durch Übertragung der Immobilie erfolgt. Der Zugewinnausgleich wird grundsätzlich in Geld durchgeführt.

Besonderheit bei geerbten oder geschenkten Immobilien

Immobilien, die während der Ehe geerbt oder geschenkt wurden, werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Dadurch wird nicht der gesamte Wert der Immobilie berücksichtigt, sondern nur die Wertsteigerung während der Ehe.

    Diese Webseite verwendet Cookies 🍪

    Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten. Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

    Einstellungen

    • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
      Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

    • Wir verwenden erforderliche Drittinhalte (z.B. Scriptbibliotheken) um die Funktion unserer Seite zu gewährleisten. Wenn Sie dies nicht möchten, besuchen Sie unsere Seite bitte nicht.

      Wir setzen in diesem Rahmen auch Dienstleister in Drittländern außerhalb der EU ohne angemessenes Datenschutzniveau ein, was folgende Risiken birgt: Zugriff durch Behörden ohne Information, keine Betroffenenrechte, keine Rechtsmittel, Kontrollverlust.

      Mit Ihrer Einstellung willigen Sie in die oben beschriebenen Vorgänge ein. Sie können Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    • Die{ "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 282 in file \/var\/www\/vhosts\/koelner-hug.de\/httpdocs\/koelner-hug.de\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }