Zugewinnausgleich
Wie wird der Immobilienwert bei der Scheidung berücksichtigt?
Im Rahmen einer Scheidung wird eine Immobilie nicht direkt aufgeteilt. Stattdessen erfolgt ein finanzieller Ausgleich des während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachses, der sogenannte Zugewinnausgleich.
Maßgebliche Zeitpunkte für die Berechnung
Für den Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Ehepartner zu zwei Zeitpunkten betrachtet:
- zum Zeitpunkt der Eheschließung
- zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags
Aus der Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen ergibt sich der jeweilige Zugewinn. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt als der andere, muss er die Hälfte des Überschusses ausgleichen.
Rolle der Immobilie im Zugewinnausgleich
Eine Immobilie wird mit ihrem aktuellen Wert in das Endvermögen einbezogen. Das gilt auch dann, wenn sie nur einem Ehepartner gehört.
Dadurch kann die Immobilie den Zugewinnausgleich erheblich beeinflussen, ohne dass sich an den Eigentumsverhältnissen etwas ändert.
Wichtig ist, dass der Ausgleich nicht durch Übertragung der Immobilie erfolgt. Der Zugewinnausgleich wird grundsätzlich in Geld durchgeführt.
Besonderheit bei geerbten oder geschenkten Immobilien
Immobilien, die während der Ehe geerbt oder geschenkt wurden, werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Dadurch wird nicht der gesamte Wert der Immobilie berücksichtigt, sondern nur die Wertsteigerung während der Ehe.