Unterhaltsberechnung
Wie wirkt sich die Immobilie auf den Unterhalt aus?
Immobilien haben einen direkten Einfluss auf die Unterhaltsberechnung. Entscheidend ist dabei vor allem, ob die Immobilie vermietet oder selbst genutzt wird. In beiden Fällen wirkt sich die Immobilie auf das unterhaltsrelevante Einkommen aus.
Vermietete Immobilie: Einnahmen als Einkommen
Wird eine Immobilie vermietet, zählen die daraus erzielten Einnahmen als Einkommen. Diese werden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
Maßgeblich ist jedoch nicht die Bruttomiete, sondern der tatsächliche Überschuss. Das bedeutet, dass nur die Einnahmen abzüglich der laufenden Kosten in die Berechnung einfließen.
Selbst genutzte Immobilie: Wohnvorteil als Einkommen
Wer in einer eigenen Immobilie lebt, spart Mietkosten. Dieser sogenannte Wohnvorteil wird als fiktives Einkommen behandelt und erhöht das unterhaltsrelevante Einkommen.
Ein solcher Wohnvorteil wird nicht nur beim unterhaltspflichtigen Partner berücksichtigt. Auch beim unterhaltsberechtigten Partner kann er angerechnet werden, wenn dieser mietfrei wohnt. Das kann den Unterhaltsanspruch entsprechend verringern.
Höhe des Wohnvorteils: Unterschied zwischen Trennung und Scheidung
Die Höhe des Wohnvorteils hängt davon ab, in welcher Phase sich die Beteiligten befinden.
Im Trennungsjahr wird in der Regel ein reduzierter Wohnwert angesetzt. Nach der Scheidung wird hingegen die marktübliche Miete als Maßstab herangezogen.
Von diesem Wohnwert können üblicherweise Zins- und Tilgungsleistungen abgezogen werden.