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Untervermietung

Darf man im Urlaub die Wohnung untervermieten?

Die Urlaubskasse mit einer kurzfristigen Vermietung der eigenen Wohnung aufbessern? Was über Plattformen wie Airbnb oder 9flats einfach erscheint, kann für Mieter ernste Folgen haben. Wer seine Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters an Feriengäste überlässt, riskiert eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Erfahren Sie, wann eine Untervermietung erlaubt ist, welche Besonderheiten bei der Kurzzeitvermietung gelten und welche Vorschriften in Nordrhein-Westfalen zu beachten sind.

Darf ich meine Wohnung im Urlaub über Airbnb vermieten?

Grundsätzlich gilt: Eine Untervermietung ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer seine Mietwohnung während des Urlaubs kurzfristig an Feriengäste vermieten möchte, benötigt dafür die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.

Ohne diese Erlaubnis liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Wohnung vor. Das stellt einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar und kann zunächst zu einer Abmahnung führen. Wird die unerlaubte Kurzzeitvermietung dennoch fortgesetzt, kann der Vermieter das Mietverhältnis sogar fristlos kündigen.

Reicht eine bestehende Erlaubnis zur Untervermietung aus?

Nein. Eine bereits erteilte Erlaubnis, beispielsweise für die dauerhafte Aufnahme eines Mitbewohners oder eines Untermieters, berechtigt nicht automatisch zur Vermietung an wechselnde Feriengäste.

Für eine Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb oder ähnliche Portale ist eine gesonderte und ausdrücklich erteilte Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Haben Mieter Anspruch auf eine Genehmigung?

Nicht in jedem Fall.

Nach § 553 BGB kann ein Mieter unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, einen Teil seiner Wohnung unterzuvermieten. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, etwa ein vorübergehender Auslandsaufenthalt oder der Wunsch, die eigenen Mietkosten durch einen Mitbewohner zu senken.

Anders sieht es bei einer Kurzzeitvermietung an Feriengäste aus. Wer die Wohnunung vermieten möchte, um Gewinne zu erzielen, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Der Bundesgerichtshof hat Anfang 2026 entschieden, dass eine Gewinnerzielung über die eigenen Wohnkosten hinaus kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 553 BGB darstellt.

Worauf sollten Vermieter achten?

Auch wenn Vermieter einer Kurzzeitvermietung freiwillig zustimmen können, sollten sie mögliche Auswirkungen auf das Haus und die übrigen Bewohner berücksichtigen.

Häufig wechselnde Feriengäste können den Hausfrieden beeinträchtigen und zu Konflikten mit anderen Mietern führen. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Genehmigung genau abzuwägen, ob eine Kurzzeitvermietung im jeweiligen Gebäude sinnvoll ist.

Kurzzeitvermietung: In vielen Städten gelten zusätzliche Vorschriften

Die Zustimmung des Vermieters allein genügt nicht immer. In zahlreichen Städten gelten zusätzliche kommunale Regelungen zum Wohnraumschutz.

In Nordrhein-Westfalen haben unter anderem folgende Städte entsprechende Wohnraumschutzsatzungen erlassen:

  • Köln
  • Düsseldorf
  • Bonn
  • Aachen
  • Dortmund
  • Münster

Wer dort Wohnraum über Plattformen wie Airbnb oder 9flats vermieten möchte, muss häufig eine behördliche Registrierung vornehmen. Die vergebene Wohnraum-Identitätsnummer muss anschließend im Inserat angegeben werden.

Bei einer Vermietung über einen längeren Zeitraum kann zusätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich sein.

Verstöße gegen diese Vorgaben können mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

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