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Sicher an Silvester

So schützen Sie Ihre Immobilie vor Feuerwerksschäden

Zum Jahreswechsel gehören Raketen und Böller für viele Menschen dazu. Für Haus und Wohnungseigentümer kann Feuerwerk jedoch erhebliche Risiken mit sich bringen. Funkenflug und fehlgeleitete Feuerwerkskörper können Schäden an Gebäuden und am Hausrat verursachen. Mit gezielten Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.

Gebäude rechtzeitig sichern

In der Silvesternacht sollten alle Fenster geschlossen bleiben. Das betrifft auch Balkon und Terrassentüren sowie Dachluken. So wird verhindert, dass Feuerwerkskörper ins Gebäude gelangen und dort Brände oder Sachschäden auslösen. Da vielerorts bereits vor Mitternacht gezündet wird, sollten diese Maßnahmen frühzeitig umgesetzt werden.

Balkon und Terrasse vorbereiten

Vor dem Jahreswechsel empfiehlt es sich, Balkone und Terrassen aufzuräumen. Brennbare Gegenstände wie Möbel, Dekorationen oder Verpackungen sollten entfernt oder gesichert werden. Je weniger entzündliches Material vorhanden ist, desto geringer ist das Schadensrisiko.

Auf Notfälle vorbereitet sein

Unabhängig von Silvester ist es sinnvoll, eine Löschdecke und einen Feuerlöscher im Haushalt zu haben. Am Jahreswechsel sollten beide griffbereit sein, um im Ernstfall schnell reagieren zu können und größere Schäden zu verhindern.

Versicherungsschutz im Blick behalten

Schäden an Dach oder Fassade durch Feuerwerkskörper sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Schäden am Hausrat werden meist von der Hausratversicherung übernommen. Kann der Verursacher eines Schadens ermittelt werden, ist dieser grundsätzlich ersatzpflichtig. Ohne private Haftpflichtversicherung kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk

Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern kann nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Personen verletzt oder fremde Gebäude beschädigt werden. Umsicht und Rücksichtnahme sind daher unerlässlich.

Reinigungspflicht nach dem Jahreswechsel

Wer Feuerwerk zündet, ist verpflichtet, die Überreste anschließend zu beseitigen. Böller und Raketenreste auf Straßen, Gehwegen oder in Hauseingängen stellen eine Verletzungsgefahr dar und müssen zeitnah entfernt werden.

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