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Pool im Garten bauen

Das sollten Eigentümer vor dem Bau eines Pools wissen

Ein eigener Pool im Garten sorgt an heißen Sommertagen für Abkühlung und steigert die Aufenthaltsqualität auf dem eigenen Grundstück. Wer in Nordrhein-Westfalen einen Pool bauen möchte, sollte jedoch vorab die baurechtlichen Vorgaben prüfen. Denn auch wenn für viele Schwimmbecken keine Baugenehmigung erforderlich ist, gelten dennoch zahlreiche Vorschriften.

Wann ist ein Pool in NRW genehmigungsfrei?

In Nordrhein-Westfalen sind Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 Kubikmetern grundsätzlich genehmigungsfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass der Pool höchstens über eine aufblasbare Überdachung verfügt.

Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn:

  • das Schwimmbecken mehr als 100 Kubikmeter Fassungsvermögen hat,
  • eine feste Überdachung geplant ist.

Die erforderlichen Bauunterlagen können Eigentümer in diesem Fall selbst erstellen.

Bebauungsplan unbedingt prüfen

Ob ein Pool genehmigungsfrei ist, bedeutet nicht automatisch, dass er überall gebaut werden darf. Die Genehmigungsfreiheit gilt nur innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans.

Deshalb sollten Eigentümer zunächst prüfen, ob für ihr Grundstück ein Bebauungsplan besteht. Informationen dazu finden sich in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen Kommune.

Ein Bebauungsplan kann unter anderem festlegen:

  • in welchen Bereichen des Grundstücks ein Pool zulässig ist,
  • wie viel Fläche überbaut werden darf.

Diese Vorgaben müssen auch dann eingehalten werden, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist.

Gestaltungssatzungen und besondere Schutzgebiete beachten

Neben dem Bebauungsplan können auch örtliche Gestaltungssatzungen zusätzliche Anforderungen enthalten.

Darüber hinaus können an besonderen Standorten weitere Genehmigungen erforderlich sein. Das betrifft beispielsweise Grundstücke in:

  • Naturschutzgebieten,
  • Wasserschutzgebieten,
  • Landschaftsschutzgebieten.

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, kann außerdem eine Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde notwendig sein.

Welcher Abstand zum Nachbargrundstück gilt?

Ob ein Pool einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten muss, hängt von seiner Bauweise ab.

Ein ebenerdiges, vollständig in den Boden eingelassenes Schwimmbecken ohne Überdachung löst keine Abstandsflächen aus.

Anders sieht es aus, wenn:

  • der Beckenrand mehr als einen Meter aus dem Boden herausragt,
  • eine Badeplattform oder vergleichbare Einrichtung mehr als einen Meter hoch ist,
  • eine feste Überdachung höher als zwei Meter geplant wird.

In diesen Fällen können Abstandsflächen zum Nachbargrundstück erforderlich werden.

Pool im Garten planen: Rechtzeitig informieren

Wer einen Pool im eigenen Garten bauen möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren. Neben der Frage der Baugenehmigung spielen auch Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen, Schutzgebiete und Abstandsregelungen eine wichtige Rolle. So lassen sich spätere Probleme vermeiden und der Traum vom eigenen Pool kann rechtssicher umgesetzt werden.

Eigentümer können außerdem das Online-Tool des Bauportal.NRW nutzen, um zu prüfen, ob ihr geplanter Pool genehmigungspflichtig ist. Dort finden sich auch die maßgeblichen Vorschriften und weitere Informationen rund um den Bau eines Schwimmbeckens in Nordrhein-Westfalen.

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