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Osterfeuer im Garten

Ist ein Osterfeuer mit Grünabfällen im Garten erlaubt?

Im Frühjahr fällt im Garten meist wieder viel Arbeit an und damit jede Menge Grünabfälle wie Äste, Laub oder Schnittgut. Für viele Gartenbesitzer liegt dann der Gedanke nahe, aus dem Grünschnitt ein Osterfeuer im eigenen Garten zu machen. Doch Vorsicht: Das ist meist illegal und kann teuer werden.

Ist ein Osterfeuer mit Grünabfällen erlaubt?

Ein privates Osterfeuer im eigenen Garten ist keine gute Idee, wenn es dazu dient, Grünschnitt oder Gartenabfälle loszuwerden. In geschlossenen Ortschaften ist das Verbrennen von Gartenabfällen in der Regel verboten und es droht ein teures Bußgeld.

Empfehlung: Schnittgut bei einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung wie dem Wertstoffhof abgeben. So vermeidet man Ärger mit Behörden und Nachbarn.

Wann ist ein Osterfeuer erlaubt?

Ein Osterfeuer ist rechtlich nur dann genehmigungsfähig, wenn es eindeutig der Brauchtumspflege dient und nicht in erster Linie der Entsorgung von Gartenabfällen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt.

Das bedeutet:

  • Brauchtumspflege: Ein traditionelles Osterfeuer kann erlaubt sein, wenn es als kulturelle oder religiöse Veranstaltung geplant ist, etwa von Vereinen oder Glaubensgemeinschaften.

  • Anmeldung bei der Kommune: Solche Feuer müssen in der Regel bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden.

  • Abstand von Gebäuden: Öffentliche Auflagen können zum Beispiel Mindestabstände der Feuerstelle zu Gebäuden vorschreiben.

Naturschutz beachten

Bei der Gartenarbeit gilt zusätzlich: Am 1. März beginnt die Schonzeit für Gehölze, die bis zum 30. September andauert.

In dieser Zeit ist es verboten:

  • Hecken, lebende Gartenzäune und Gebüsche zu roden oder stark zurückzuschneiden.

  • Gehölze „auf den Stock zu setzen“ oder Bäume zu fällen, sofern sie nicht in Waldflächen oder als gärtnerisch genutzte Bäume stehen.

Form- und Pflegeschnitte sind jedoch erlaubt, also leichte Rückschnitte zur Pflege und Formgebung.

Wer gegen die Schonzeit verstößt, kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € rechnen.

 

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