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Planschen im Garten

Darf man im Garten oder auf dem Balkon einfach ein Planschbecken aufstellen?

Wenn die Temperaturen steigen, sehnen sich viele nach einer erfrischenden Abkühlung. Ein eigenes Planschbecken oder ein kleiner Pool im Garten oder auf dem Balkon klingt nach der perfekten Lösung. Aber: Ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an.

1. Eigentümer eines Hauses 

Wenn Sie Eigentümer eines freistehenden Hauses mit eigenem Grundstück sind, haben Sie gute Karten: Sie dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie Sie ein Planschbecken oder einen Pool auf Ihrem Grund aufstellen. Mobile Pools oder Planschbecken sind problemlos erlaubt.

Selbst größere, fest installierte Schwimmbecken sind bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei. Nach den meisten Bauordnungen benötigen Sie erst ab einem Fassungsvermögen von 100 Kubikmetern eine Genehmigung. Zur Orientierung: Das entspricht einem Becken von etwa 10 x 6,5 Metern und 1,50 Meter Tiefe.

Wichtig: Auch als Hauseigentümer sollten Sie auf Lärmschutz und Rücksichtnahme gegenüber Ihren Nachbarn achten.

2. Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Hier wird es komplexer. Entscheidend ist:

  • Liegt der Standort des Beckens im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

  • Was sagt die Teilungserklärung?

Steht nichts Konkretes in der Teilungserklärung, sollten Sie vorsichtshalber die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen, insbesondere wenn Sie das Becken auf Gemeinschaftseigentum wie Rasenflächen oder Höfen aufstellen möchten.

3. Mieter einer Wohnung oder eines Hauses

Als Mieter sind Sie auf der sichersten Seite, wenn Sie zuerst einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen. Gibt es dort keine klare Regelung zu Pools oder Planschbecken, empfiehlt sich dringend, mit dem Vermieter zu sprechen.

Besonderheiten auf dem Balkon:

  • Achten Sie unbedingt auf die Tragfähigkeit des Balkons! Auch ein kleines Planschbecken kann schnell einige Hundert Kilogramm wiegen.

  • Schäden durch Überlastung gehen oft zulasten des Mieters.

Das sollte jeder beachten: 

Planschen macht Spaß, ist aber auch laut. Beachten Sie deshalb: 

  • Ab 22 Uhr beginnt die gesetzliche Nachtruhe. Danach sollte der Pool still bleiben.
  • Rücksichtnahme auf Nachbarn ist immer geboten, auch tagsüber.

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