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Maibaum aufstellen

Tipps, um Ärger mit Nachbarn und Hauseigentümern zu vermeiden

Am 30. April werden sie wieder aufgestellt und bleiben oft den ganzen Mai stehen: die Maibäume! Das Aufstellen von Maibäumen an Häusern ist in Deutschland ein beliebter Brauch, der jedoch an klare rechtliche Vorgaben gebunden ist – besonders im Hinblick auf die Sicherheit. Wir erklären, was es dabei zu beachten gibt.

Muss der Vermieter um Zustimmung gebeten werden?

Maibäume werden in aller Regel nicht vom Mieter an der eigenen Wohnung gestellt. Sollte dies doch mal ausnahmsweise der Fall sein, dann wäre in der Tat zu überlegen, ob man hierzu – wie beim Aufhängen von Fahnen – eine Genehmigung bräuchte. Auch wenn es sich um ein Brauchtum handelt, dürfte es davon abhängen, in welchen Dimensionen hier agiert werden soll. In jedem Fall muss darauf Acht gegeben werden, dass die notwendige Sorgfalt eingehalten wird und keine Beschädigungen oder Verunreinigungen eintreten.

Klassischerweise werden die Maibäume aber von, meist auch unbekannten, Dritten an der Wohnung der Mieterin/des Mieters aufgestellt. Hier dürfte es schwerlich möglich sein, diese zur Einholung einer Genehmigung beim jeweiligen Vermieter aufzufordern. Strenggenommen handelt es sich zwar um eine Besitz- und Eigentumsstörungen, die entsprechend geahndet werden könnte. Unter dem bereits o.g. Aspekt des Brauchtums wäre dies aber nur in extremen Fällen mit negativen Auswirkungen denkbar.

Wer haftet, wenn durch das Aufstellen des Maibaums schäden an der Immobilie entstehen?

Grundsätzlich haften die Personen, die den Maibaum anbringen. Sie sind verantwortlich dafür, dass dabei keine Schäden am Haus entstehen.

Aber die Zustimmung ist entscheidend:

  • Ohne Erlaubnis des Hauseigentümers:
    Die Aufsteller haften in der Regel allein für entstandene Schäden (z. B. Bohrlöcher, Fassadenschäden).
  • Mit Erlaubnis des Hauseigentümers:
    Dann kann es zu einer Mitverantwortung des Eigentümers kommen, vor allem wenn er das Vorgehen akzeptiert oder unterstützt hat. Trotzdem bleiben die Aufsteller in der Pflicht, sorgfältig zu arbeiten.
Also aufgepasst: 

Wer seiner/seinem Liebsten einen Maibaum aufstellen will, sollte ein paar Regeln kennen, um Ärger mit Vermietern und Nachbarn zu vermeiden:

  1. Maibaum kaufen: Den Maibaum nur von offiziellen Verkaufsstellen kaufen und nicht aus einem Garten, Park oder gar Wald entwenden.
  2. Sicher befestigen: Der Baum muss stabil stehen, darf keine Gefahr (z.B. bei Wind) darstellen oder Wege blockieren. Achtung: Mieter dürfen keine Befestigung ohne Erlaubnis des Vermieters an die Fassade bohren!
  3. Passenden Standort wählen: Der Maibaum darf keine Verkehrsbehinderung darstellen und keine Schilder verdecken.
  4. Lärmschutz beachten: Wer den Maibaum am Abend stellt, sollte die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr berücksichtigen.
  5. Abholen nicht vergessen: Den Maibaum im Juni zeitnah entfernen und den Mülll entsorgen, denn ein sauberer Abschluss gehört zur guten Maibaumtradition!

 

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