Wohnraumförderung in NRW auf Erfolgskurs

Die Förderangebote des Landes für Mietwohnungen, Wohneigentumsbildung sowie Modernisierungsvorhaben sind die Säulen der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. In 2023 wurden hierfür 2,1 Milliarden Euro abgerufen. Die neue Förderrichtlinie für 2024 dürfte den Erfolg in Zeiten hoher Zinsen und Baukosten weiter fortsetzen.

Förder-WOW beim öffentlichen Wohnungsbau – so lautete das Fazit der NRW -Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) bei der Bekanntgabe der Zahlen für das Jahr 2023 Mitte Februar. Mit einem Gesamtergebnis von rund 2,1 Milliarden Euro wurden im vergangenen Jahr 11.854 Wohneinheiten gefördert. Die Ministerin sieht Nordrhein-Westfalen durch die öffentliche Wohnraumförderung als „place to bau“. Die markigen Slogans sorgten bei einer aktuellen Stunde im Landtag aber auch für Kritik von der Vorsitzenden der NRW - SPD, Sarah Philipp. Demnach seien zu wenig Wohneinheiten realisiert worden.

 

Aufgrund hoher Baukosten steht der öffentliche Wohnungsbau schon seit Jahren unter Druck. Während der historisch niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt wurden großzügige Tilgungsnachlässe noch unter der rot-grünen Landesregierung eingeführt. Schwarz-Gelb hat die Förderung noch weiter optimiert. In der schwarz-grünen Koalition wurde das Förderprogramm ausgebaut. Die Ergebnisse können sich vor allem im bundesweiten Vergleich sehen lassen – übrigens unabhängig davon, wer in NRW regiert. 2022 lag die Anzahl öffentlich-geförderter Wohnungen auf dem gesamten Wohnungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland bei rund 1,09 Millionen Wohnungen. In Nordrhein-Westfalen belief sich der Bestand Ende 2022 auf 433.802 preisgebundene Mietwohnungen. Damit liegen mehr als 40 Prozent aller bundesweit preisgebundenen Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen.

 

Der Mietwohnungsneubau legte im vergangenen Jahr in NRW um 68 Prozent auf 6.726 Wohnungen zu, bei den Eigentumsmaßnahmen wurde sogar eine Zunahme von über 162 Prozent auf 1.557 Einheiten erreicht. Die Anzahl der Wohneinheiten in der Modernisierungsförderung ging leicht um 4,3 Prozent auf 2.641 Wohneinheiten zurück. Hier könnte die Verunsicherung durch das Gebäudeenergiegesetz einen Einfluss gehabt haben.

 

Es ist erfreulich, dass in der Eigentumsförderung mittlerweile 280,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Von den insgesamt 1.557 geförderten Wohneinheiten kam in 1.272 Fällen das Programm „jung kauft alt“ zum Tragen. Hierbei werden alte Häuser durch junge Familien bzw. junge Käufer erworben. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

 

Die neue Förderrichtlinie für 2024 dürfte dafür sorgen, dass der Erfolgskurs bei der Eigentumsförderung fortgesetzt werden kann. Das Angebot richtet sich an Privatleute mit kleinen bis mittleren Einkommen. Je nach Einkommenssituation und Kostenkategorie der Kommune sind Grunddarlehen zwischen 59.000 und 184.000 Euro erhältlich. Die möglichen Darlehensbeträge wurden für 2024 in Reaktion auf die gestiegenen Baukosten angehoben. So hatte etwa der Spitzenwert bislang bei 177.000 Euro gelegen. Die Zinsen betragen für 30 Jahre Laufzeit 0,5 Prozent, die Tilgung 1 Prozent im Jahr bei Neubauten, 2 Prozent beim Kauf eines Bestandsgebäudes. Auf Antrag ist außerdem ein Tilgungsnachlass von 10 Prozent auf das Grunddarlehen möglich. Hier können die Zinsen auf dem freien Kapitalmarkt nicht mithalten. Wer ein Effizienzhaus 40 bauen möchte, kann in NRW 30.000 Euro Zusatzdarlehen bekommen. 11.500 Euro Zusatzdarlehen gibt es zudem, wenn für Barrierefreiheit gesorgt wird. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind sind überdies 24.000 Euro Familienbonus drin.

 

Bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinie sagte Konrad Adenauer als Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen: „Dabei kommt der Eigentumsförderung eine hohe Bedeutung zu, denn jeder, der ins Eigenheim zieht, macht eine Mietwohnung frei. Wir freuen uns daher über das klare Bekenntnis des Landes zur Eigentumsförderung. Die passgenaue Ausgestaltung der Förderung hat im letzten Jahr gut funktioniert und wir arbeiten gemeinsam daran, das auch für die Zukunft sicherzustellen.“

 

Im Bereich der Mietwohnungsförderung sind weiter steigende Baukosten berücksichtigt. Insofern ist vorgesehen, dass für den Mietwohnungsneubau Bewilligungsmieten zwischen 6,50 Euro und 7,85 Euro für die Einkommensgruppe A möglich sind. Das stellt eine Anpassung gegenüber 2023 zwischen 50 Cent und 75 Cent dar.

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 mit einem Mittelrahmen von über neun Milliarden Euro ausgestattet. Das ist vorbildlich. Auch für andere Bundesländer.

 

Autor: Ass. jur. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor Haus & Grund Rheinland Westfalen

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