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Klage gegen Grundsteuer eingereicht

Verfassungsbeschwerde von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler Deutschland

Haus & Grund Deutschland legt gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Verfassungsbeschwerde gegen das abweisende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2025 ein. Dies ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung vom 22. Januar 2026 erfolgt. Der renommierte Steuerverfassungsrechtler der Universität Augsburg, Prof. Paul Kirchhof, unterstützt Haus & Grund Deutschland dabei.

In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf, ob es noch Zweck habe, Einspruch gegen die Grundsteuerbewertung aufrechtzuerhalten. Hintergrund hierfür ist auch, dass Finanzämter im Nachgang zum abweisenden BFH-Urteil vermehrt Eigentümer auffordern, den Einspruch zurückzunehmen. Unsere Empfehlung hierzu ist klar: Eine Rücknahme der Einsprüche aufgrund der BFH-Entscheidung ist nicht angezeigt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Grundsteuer-Bundesmodell werden abschließend erst durch das Bundesverfassungsgericht geklärt. Werden die aufrechterhaltenen Einsprüche dann vom Finanzamt abgewiesen, raten wir aber weiterhin in der Regel von einer individuellen Klage ab.

Text: Haus & Grund Deutschland

 

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