Neue Pflichten beim Energieausweis
Ab Mai treten neue EU-Vorgaben in Kraft
Ab Mai 2026 gelten EU-weit neue Vorgaben für Energieausweise von Gebäuden. Für Eigentümer wird das vor allem dann relevant, wenn sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder umfassend renovieren möchten. Hintergrund ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die von den Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Eine wichtige Änderung betrifft die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Künftig gilt eine einheitliche Skala von A bis G. Bisher reichte die Einordnung von A+ bis H. Die neue Einstufung soll die Energieeffizienz von Gebäuden europaweit besser vergleichbar machen.
Für Eigentümer ergeben sich außerdem neue Situationen, in denen ein Energieausweis erforderlich ist. Neben Verkauf, Vermietung oder Verpachtung wird das Dokument künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei größeren Renovierungen verpflichtend.
Energieausweise dürfen weiterhin nur von qualifizierten Fachleuten wie Gebäudeenergieberatern ausgestellt werden. Ihre Gültigkeit bleibt unverändert und beträgt zehn Jahre. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer seine Immobilie künftig vermarkten oder größere Maßnahmen plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt oder neu erstellt werden muss.
Bei Fragen zum Energieausweis oder zur energetischen Bewertung Ihrer Immobilie nutzen Sie gerne unser Energieberatungsangebot.
Wenn Sie den Verkauf oder eine Vermietung Ihrer Immobilie planen, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne dabei. Hier geht es zu unserem Immobilienvertrieb.