Reform des Heizungsgesetzes geplant
Union und SPD einigen sich auf neues Heizungsgesetz
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die Reform des sogenannten Heizungsgesetzes vorgestellt. Dieses soll künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) gelten und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Ziel der Reform ist es, die gesetzlichen Anforderungen für Heizsysteme im Wohnungsbestand flexibler, technologieoffener und einfacher zu gestalten als im bisherigen Gesetz vorgesehen.
Die umstrittene Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird in den Eckpunkten gestrichen. Damit sollen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen, allerdings sollen diese langfristig mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Gasen betrieben werden.
Nach den Plänen der Koalition soll die Reform in dieser Woche offiziell vorgestellt und noch vor dem Sommer im Bundestag beraten werden. Funktionierende Heizungen im Bestand müssen demnach nicht sofort ersetzt werden, was viele Eigentümer als Entlastung sehen.
Was die Reform für Eigentümer bedeutet
Für Eigentümer von Wohngebäuden könnten die neuen Regelungen praktische Auswirkungen haben. Durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe entfällt eine strikte Verpflichtung zu bestimmten Technologien beim Heizungstausch. Stattdessen können Hausbesitzer bei der Wahl ihrer Heiztechnik künftig flexibler entscheiden. Förderprogramme für klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen sollen weiterhin existieren, wenngleich die genaue Ausgestaltung noch offen ist.
Die Reform wird von Befürwortern als Verbesserung der Planbarkeit und Investitionssicherheit beschrieben, weil sie die bisher strengen Auflagen lockert. Kritiker aus Umweltverbänden warnen jedoch, dass die neuen Regelungen nicht ausreichend zum Klimaschutz beitragen könnten und Heizkosten langfristig steigen könnten.
Zuspruch von Eigentümerverbänden
Die Eigentümerverbände hatten mehrfach ihre Forderungen an die Politik bekräftigt und gefordert, das ursprüngliche Heizungsgesetz vollständig abzuschaffen, statt es lediglich umzubenennen oder anzupassen.
Ausblick für Eigentümer
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz könnten sich die Rahmenbedingungen für den Heizungstausch und für energetische Modernisierungen spürbar verändern. Eigentümer sollten nun die weiteren parlamentarischen Beratungen und die endgültigen Gesetzestexte genau beobachten. Die Reform bietet einerseits mehr Flexibilität, andererseits bleibt die Frage offen, wie ambitioniert die künftigen klimatischen Zielvorgaben tatsächlich sein werden.
Für Eigentümer bedeutet das konkret, dass sie ihre Investitions- und Modernisierungsentscheidungen jetzt sorgfältig abwägen sollten, bevor verbindliche Maßnahmen greifen. Die kommenden Wochen sind in dieser Debatte entscheidend.