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GEG wird Gebäudemodernisierungsgesetz

Das neue GMG kurz und knapp erklärt

Geplante Neuregelungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) und soll
vor dem 01.07.2026 in Kraft treten. Es enthält:

Abschaffung des „Heizungsgesetzes“
- Streichung der §§ 71–71p sowie § 72 GEG (Novelle 2023).
- Wegfall der 65 %-EE-Vorgabe (§ 71 Abs. 1 S. 1 GEG) und Betriebsverbote besimmter Heizungsarten.
- Keine Verpflichtung zum Austausch funktionierender Heizungen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll technologieoffener, flexibler und praxistauglicher
sein. Neue Heizungen sollen künftig überwiegend CO₂-frei betrieben werden.

Entscheidungsfreiheit
Der Eigentümer soll über künftige Heizungsart selbst entscheiden. Zulässige
Heizungsoptionen:
- Wärmepumpe
- Fernwärme
- Hybridsysteme
- Biomasse
- Weiterhin Gas- und Ölheizungen

Bio-Treppe

Ab dem 01.01.2029 gilt die „Bio-Treppe“.
Wird eine Gas- oder Ölheizung ab Inkraftreten des Gesetzes ausgetauscht, so werden Gasversorger verpflichtet, stetig Anteile von Biomethan und synthetischen Treibstoff bereitzustellen und beizumischen.

Ab 01.01.29 muss der Anteil klimafreundlicher Brennstoffen mind. 10 % betragen
Weitere Anhebung in drei Stufen bis 2040.

Grüngas- und Grünheizölquote

Diese gilt zusätzlich für Inverkehrbringer von Erdgas & Heizöl. Diese werden anteilig verpflichtet, klimafreundliche Gase und Heizöl einzusetzen. (Z.B.: Biomethan, Grüner, blauer, orangener, türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate, Synthetisches Methan, Bioöl.)
- Start: 2028 mit bis zu 1 %, sodass sie zusätzlich einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet.
- Ziel: mindestens 2 Mio. Tonnen CO₂-Einsparung bis 2030.
Die Grüngas/ölquote wird auf die „Bio-Treppe“ angerechnet.

Industrie und Gewerbe sind davon ausgenommen.

Mieterschutz
Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme geplant

Gesetzgebungsfahrplan 2026:
Kabinettsbeschluss: bis Ostern 2026
Bundestagsbefassung: Frühjahr 2026
Inkrafttreten: vor 01.07.2026

 

Autor: Thomas Brandt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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