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Mietrechtspaket II beschlossen

Bundesregierung bringt neue Regeln für Vermieter auf den Weg

Haus und Grund Deutschland kündigt genaue Prüfung der geplanten Mietrechtsänderungen an.

Die Bundesregierung hat das sogenannte Mietrechtspaket II beschlossen. Für private Vermieter könnten damit ab 2026 zahlreiche Änderungen im Mietrecht verbunden sein. Der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland begleitet die geplanten Reformen kritisch und kündigt an, den weiteren parlamentarischen Prozess aufmerksam zu verfolgen.

„Private Vermieter brauchen verlässliche und ausgewogene Rahmenbedingungen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sorgen bei vielen Eigentümern für erhebliche Verunsicherung“, erklärt Haus und Grund Präsident Dr. Kai Warnecke in Berlin.

Nach Angaben der Bundesregierung wurde der Gesetzentwurf am 29. April im Kabinett beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf wurden dabei noch Änderungen vorgenommen. Betroffen sind unter anderem die geplante Kappung von Indexmieten sowie der Möblierungszuschlag. Die vorgesehenen Regelungen zur Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen bleiben hingegen weitgehend bestehen.

Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, sehen viele private Vermieter die geplanten Änderungen mit Sorge. Laut einer aktuellen Umfrage erwägt mehr als die Hälfte der privaten Vermieter aufgrund der diskutierten Eingriffe sogar den Verkauf ihrer Immobilie.

Haus und Grund Deutschland weist darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Zunächst wird sich der Bundesrat mit dem Entwurf befassen. Anschließend folgt die Beratung im Deutschen Bundestag mit insgesamt drei Lesungen. Änderungen am aktuellen Gesetzentwurf sind daher weiterhin möglich.

Der Verband kündigte an, den Entwurf nun im Detail auszuwerten und zu einem späteren Zeitpunkt eine umfassende Einschätzung vorzulegen.

Wir werden hier fortlaufend berichten.

 

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