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Wallbox-Förderung 2026 gestartet

Jetzt Zuschüsse für Mehrfamilienhäuser sichern

Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz: Bundesregierung fördert Ladeinfrastruktur für Eigentümer und WEGs.

Die neue Wallbox-Förderung 2026 für Mehrfamilienhäuser ist gestartet. Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können seit dem 15. April Zuschüsse für Ladeinfrastruktur beantragen. Insgesamt stehen bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderung für Elektromobilität in Mehrparteienhäusern

Seit dem 15. April 2026 unterstützt die Bundesregierung den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Ziel ist es, Elektromobilität im Alltag zu erleichtern und das Laden direkt am Wohnort zu ermöglichen.

Das Förderprogramm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer, Vermieter sowie kleinere Unternehmen und umfasst ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro.

Was wird gefördert

Gefördert werden Wallboxen sowie vorbereitende Maßnahmen rund um die Ladeinfrastruktur:

  • Installation von Wallboxen (Typ2 und CCS)
  • Ladeleistung zwischen 11 kW und 22 kW
  • Verkabelung und Netzanschlüsse
  • Bauliche Maßnahmen

Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Förderfähig sind Stellplätze in Tiefgaragen, Parkhäusern und auf Außenflächen, sofern diese ausschließlich von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden.

Förderhöhe im Überblick

Die Zuschüsse werden pauschal gewährt:

  • bis zu 1.300 Euro für Vorverkabelung
  • bis zu 1.500 Euro für Vorverkabelung inklusive Wallbox
  • bis zu 2.000 Euro für bidirektionale Wallboxen

Voraussetzungen für die Förderung

Um Fördermittel zu erhalten, gelten folgende Bedingungen:

  • Mindestens 20 Prozent der Stellplätze oder mindestens 6 Stellplätze werden elektrifiziert
  • Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien, etwa über Ökostrom oder Photovoltaik

Antragstellung und Fristen

Die Antragstellung ist möglich vom 15. April bis 10. November 2026, solange Fördermittel verfügbar sind.

Wichtig ist, dass Maßnahmen erst nach Bewilligung beginnen dürfen. Bereits beauftragte Arbeiten führen zum Ausschluss der Förderung.

Für den Antrag erforderlich sind ein Kostenvoranschlag sowie bei Wohnungseigentümergemeinschaften ein entsprechender Beschluss, der spätestens sechs Monate nach Förderzusage vorliegen muss.

Zur Antragstellung:
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung/

Umsetzung in der Praxis

Für Eigentümergemeinschaften empfiehlt sich ein klar strukturierter Ablauf:

  1. Bedarf und Anzahl der Stellplätze klären
  2. Kostenvoranschlag einholen
  3. Beschluss in der Eigentümerversammlung fassen
  4. Förderantrag stellen

Einordnung

Mit der neuen Bundesförderung werden bestehende Programme teilweise angepasst oder pausiert.

In Nordrhein-Westfalen wurde die bisherige Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bereits Ende März 2026 ausgesetzt. Die Bundesförderung übernimmt damit eine zentrale Rolle.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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