Geplante Reform der Landesbauordnung
Neue NRW-Bauordnung ist ein Quantensprung
Der NRW-Landtag berät aktuell eine große Reform der Landesbauordnung. Am Dienstag findet dazu eine Expertenanhörung im Bauausschuss statt. Haus & Grund unterstützt die Reformpläne.
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein begrüßt die geplante Reform der Landesbauordnung NRW als großen Fortschritt für bezahlbares Bauen. „Die reformierte Bauordnung wird nicht mehr vorschreiben, dass die sogenannten anerkannten Regeln der Technik anzuwenden sind. Damit müssen rund 90 Prozent der DIN-Normen, welche das Bauen verteuern, aber nicht sicherheitsrelevant sind, nicht mehr beachtet werden“, erklärt Vorstandsvorsitzender Anton Bausinger. Er betont: „Es werden dann lediglich die Verwaltungsvorschriften und technischen Baubestimmungen gelten. Das ist ein Quantensprung, der kostengünstigeres Bauen möglich macht.“
Nordrhein-Westfalen geht damit als erstes Bundesland einen entscheidenden Schritt. Jetzt müsse der Bund mitziehen, sagt Bausinger. „NRW geht vorbildhaft voran. Genauso wichtig wie diese ordnungsrechtliche Erleichterung ist aber die zivilrechtliche Absicherung der neuen Freiheiten. Hierzu muss der Bund nachziehen und den sogenannten Gebäudetyp E einführen. Wir hoffen, dass das bald passiert.“ Der Vorstandsvorsitzende lobt außerdem die geplanten Regelungen für Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden: „Dieser Ansatz einer ‚Umbauordnung‘ erleichtert es, neuen Wohnraum in bestehenden Gebäuden zu schaffen, ohne zusätzlichen Verbrauch knapper Flächen.“
Besonders hervorzuheben ist dabei laut Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes die sogenannte Oldtimer-Regelung: „Dadurch müssen beim Bauen im Bestand abgesehen von Standsicherheit und Brandschutz keine modernen Standards erfüllt werden, was mit alter Bausubstanz oftmals schwierig wäre. An dieser Hürde scheitern Aufstockungen oder Anbauten bislang noch viel zu oft.“ Ob Umbau oder Neubau: Die Baugenehmigung bleibt wichtig. Haus & Grund begrüßt daher, dass die Reform auch die Baugenehmigungsverfahren beschleunigen möchte: „Der Digital-First-Ansatz, wonach Bauanträge grundsätzlich digital einzureichen sind, findet unsere volle Rückendeckung“, sagt Tewes. „Voraussetzung ist natürlich, dass alle Bauaufsichtsbehörden zeitnah Zugänge für die elektronische Antragstellung eröffnen.“