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KfW-Förderung 2026 gestartet

Zuschüsse für barrierefreies Wohnen wieder möglich

Wer Barrieren in Haus oder Wohnung abbauen möchte, kann ab sofort wieder staatliche Unterstützung erhalten: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr angekündigtes Förderprogramm neu aufgelegt. Gefördert werden zahlreiche Maßnahmen, die das Zuhause komfortabler und altersgerecht machen.

KfW-Förderung 2026: Höhe der Zuschüsse im Überblick

Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei Investitionen von bis zu 25.000 Euro – maximal also 2.500 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann sogar bis zu 50.000 Euro Investitionskosten mit 12,5 Prozent fördern lassen (maximal 6.250 Euro).

Wer die KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen beantragen kann

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen unabhängig vom Alter. Dazu zählen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen ebenso wie Ersterwerber entsprechend umgebauter Immobilien. Auch Mieter können die Förderung nutzen, idealerweise in Abstimmung mit dem Vermieter. In Wohnungseigentümergemeinschaften kann zudem die Gemeinschaft selbst tätig werden.

Welche Maßnahmen für barrierefreies Umbauen gefördert werden

Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen: von der barrierefreien Gestaltung von Zugängen und Außenflächen über Umbauten im Innenbereich, etwa breitere Türen, angepasste Grundrisse oder schwellenfreie Übergänge bis hin zu modernen Assistenzsystemen und Smart-Home-Lösungen.

Treppenlift, Aufzug & Co.: Diese Maßnahmen werden besonders gefördert

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Überwindung von Treppen. Bezuschusst werden unter anderem Rampen, Handläufe, Aufzüge sowie verschiedene Liftsysteme wie Treppen- oder Plattformlifte.

Wichtig: Eine Förderung durch die KfW ist ausgeschlossen, wenn dieselbe Maßnahme bereits von der Pflegeversicherung bezuschusst wird. Ein Vergleich der Fördermöglichkeiten im Einzelfall ist daher sinnvoll.

KfW-Zuschuss beantragen: Ablauf und wichtige Fristen

Zunächst muss das geplante Vorhaben zur Barrierereduzierung konkret vorbereitet werden. Der Förderantrag wird anschließend online über das Zuschussportal der KfW gestellt und zwar unbedingt vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen.

Nach Erhalt der Förderzusage muss die Maßnahme innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist umgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten, sobald die entsprechenden Rechnungen bei der KfW eingereicht wurden.

Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 50 Millionen Euro im Fördertopf bereit. Weitere Informationen und Details zur Antragstellung stellt die KfW auf ihrer Website zur Verfügung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der KfW.

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