Heizungsgesetz erneut verschoben
Frist für 65-Prozent-Regel auf November verschoben
Die Bundesregierung verschiebt zentrale Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erneut. Für Eigentümer bedeutet das kurzfristig mehr Zeit – gleichzeitig bleibt die Rechtslage unklar. Kritik kommt unter anderem von Haus & Grund Deutschland, die fehlende Planungssicherheit und zunehmende Belastungen für private Vermieter sehen.
65-Prozent-Regel kommt später
Die Bundesregierung hat die Einführung der sogenannten 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erneut verschoben. Wie aus dem Kabinettsbeschluss vom 29. April hervorgeht, gilt die Vorgabe für neue Heizungen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern nicht mehr ab dem 1. Juli 2026, sondern erst ab dem 1. November 2026.
Damit bleibt die bisherige Übergangsregelung vorerst bestehen. Hintergrund ist die Verzögerung bei der geplanten Überarbeitung des Gesetzes, das künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) neu gefasst werden soll.
Neues Gesetz weiter in der Warteschleife
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz soll zentrale Punkte beim Heizungstausch neu regeln. Nach bisherigen Eckpunkten könnte der Einbau von Gas- und Ölheizungen künftig wieder erleichtert werden, gleichzeitig sollen jedoch langfristig steigende Anteile klimafreundlicher Energieträger vorgeschrieben werden.
So ist vorgesehen, dass fossile Heizungen ab 2029 schrittweise mit erneuerbaren Anteilen wie Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden müssen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang jedoch nicht vor. Die weitere Beratung wird derzeit erwartet, ein verbindlicher Zeitplan ist aber offen.
Mehr Zeit für Eigentümer – aber keine Klarheit
Für Eigentümer bedeutet die Verschiebung zunächst einen Aufschub bei Investitionsentscheidungen. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, greift nun später – sofern das neue Gesetz bis dahin nicht andere Regelungen vorsieht.
Gleichzeitig bleibt die Situation unübersichtlich: Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz.
Auch bei Förderprogrammen gibt es bislang keine abschließenden Änderungen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen diese grundsätzlich bis 2029 bestehen bleiben.
Langfristige Kosten bleiben entscheidend
Unabhängig von gesetzlichen Fristen bleibt die wirtschaftliche Perspektive zentral. Für Eigentümer spielen neben den Anschaffungskosten vor allem steigende CO₂-Preise, Energiepreise sowie zukünftige regulatorische Anforderungen eine entscheidende Rolle.
Auch kommunale Wärmeplanungen und regionale Versorgungsstrukturen dürften künftig maßgeblich beeinflussen, welche Heizsysteme wirtschaftlich sinnvoll sind.
Kritik an wachsender Belastung privater Vermieter
Haus & Grund Deutschland sieht die aktuelle Entwicklung kritisch und warnt vor zunehmender Unsicherheit für private Vermieter.
Verbandspräsident Kai Warnecke erklärte, politische Eingriffe und zusätzliche Pflichten würden die Vermietung zunehmend unattraktiver machen und die notwendige Rechtssicherheit untergraben.
Zugleich weist der Zentralverband darauf hin, dass private Eigentümer eine zentrale Rolle auf dem Wohnungsmarkt spielen. Politische Maßnahmen, die Einnahmen begrenzen, während Kosten steigen, könnten Investitionen in Instandhaltung und Klimaschutz erschweren.
Haus & Grund fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der geplanten Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Aufschub ohne Planungssicherheit
Die erneute Verschiebung der 65-Prozent-Regel verschafft Eigentümern kurzfristig mehr Zeit. Gleichzeitig bleibt die zentrale Frage offen, wie das zukünftige Gebäudeenergiegesetz konkret ausgestaltet wird.
Für Eigentümer, Vermieter und die Bau- und Heizungsbranche bedeutet das vor allem eines: Entscheidungen müssen weiterhin unter unsicheren Rahmenbedingungen getroffen werden.