Update Förderanträge Heizung
Die staatliche Förderung für neue Heizungsanlagen kann jetzt von Privatpersonen beantragt werden.
Interessenten für klimafreundliche Heizungen können sich seit Dienstag, dem 27. Februar 2024 bei der Förderbank KfW melden.
Vermieter und ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften haben noch eine Wartezeit bis Mai, sollte es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum handeln. Eigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Sondereigentum wie bei Gasetagenheizungen umsetzen wollen, müssen bis August warten.
Das Heizungsgesetz der Ampelkoalition, das am 1. Januar in Kraft getrete ist besagt, dass jede neu eingebaute Heizung künftig zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, vorbehaltlich einer kommunalen Wärmeplanung vor Ort.
Förderungsmöglichkeiten für Hausbesitzer:
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Eigentümer, die ihre Gas- oder Ölheizung austauschen, erhalten eine Sockelförderung von 30 Prozent.
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Weitere 30 Prozent Förderung sind für Personen vorgesehen, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro verfügen.
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Wer bis 2028 seine Heizung austauscht, soll einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Seit dem 1. Januar 2024 ist nur noch die KfW-Bank für die Förderung der Heizungen zuständig, das bedeutet für Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen und Wasserstoff-Brennstoffzellenheizungen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert Effizienzmaßnahmen am Gebäude wie neue Fenster und Dämmungen, außerdem Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie hydraulische Abgleiche und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Hausbesitzern dabei hilft die Sanierung Schritt für Schritt zu planen.