Strengere Regeln für Biomüll ab 1. Mai
Hauseigentümer sind jetzt stärker in der Verantwortung
Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Vorschriften zur Trennung von Biomüll. Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter bedeutet das: mehr Verantwortung und mögliche Konsequenzen bei Verstößen.
Die Mülltrennung wird strenger
Was bislang häufig noch mit Plastiktüten, Glas oder anderen sogenannten Störstoffen verunreinigt war, soll künftig deutlich sauberer getrennt werden. Der Hintergrund: Aus Biomüll wird Kompost – und der darf keine Schadstoffe enthalten, wenn er später als Gartenerde oder Dünger genutzt wird.
Was ändert sich konkret?
Laut einer neuen EU-Richtlinie, die nun in NRW umgesetzt wird, dürfen sogenannte Störstoffe wie Kunststoffe, Glas oder Steine nur noch bis maximal ein Prozent im Biomüll enthalten sein. Ab einem Anteil von drei Prozent drohen Konsequenzen, etwa in Form von Bußgeldern oder der Nichtleerung ganzer Biotonnen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe.
Das betrifft insbesondere Mehrfamilienhäuser, in denen Mülltrennung oft schwieriger zu kontrollieren ist. Hauseigentümer und Hausverwaltungen stehen damit zunehmend in der Pflicht, die richtige Nutzung der Biotonnen zu gewährleisten.
Was bedeutet das für Eigentümergemeinschaften?
- Informationspflicht gegenüber Mietern: Es wird empfohlen, Aushänge im Hausflur oder Hinweise in der Hausordnung zu aktualisieren.
- Kontrolle der Tonneninhalte: In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Sichtkontrollen durch Hausmeisterdienste oder Reinigungsfirmen durchzuführen.
- Vermeidung von Fehlwürfen: Aufklärung ist entscheidend, besonders zu problematischen Materialien wie Bio-Mülltüten oder verschmutzten Verpackungen.
- Kostenrisiko bei Verstößen: Entsorgungsunternehmen könnten künftig Zusatzkosten oder Bußgelder auf Hauseigentümer umlegen, wenn Biotonnen regelmäßig falsch befüllt sind.
Vorbeugen ist besser als zahlen
Damit es nicht zu unnötigen Kosten oder Beschwerden kommt, sollten Bewohner rechtzeitig informiert und für das Thema sensibilisiert werden. Denn am Ende betrifft die Qualität der Mülltrennung nicht nur die Umwelt – sondern auch die Nebenkostenabrechnung.