Zum Inhalt springen

Wichtige Information für Porz: Die Geschäftsstelle bleibt ab Montag, dem 2. Juni aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend geschlossen! Bitte wenden Sie sich bei all Ihren Belangen an die Hauptgeschäftsstelle in Köln. Telefon 0221 5736-0. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

+++

Wichtige Information für Porz: Die Geschäftsstelle bleibt ab Montag, dem 2. Juni aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend geschlossen! Bitte wenden Sie sich bei all Ihren Belangen an die Hauptgeschäftsstelle in Köln. Telefon 0221 5736-0. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

+++

Split-Klimageräte grundsätzlich zulässig

BGH bestätigt die Zulässigkeit in WEG-Anlagen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellen Urteil vom 28. März 2025 (Az.: V ZR 105/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen: Der Einbau von Split-Klimageräten durch Wohnungseigentümer kann grundsätzlich als zulässig betrachtet werden, sofern dieser durch Beschluss der Eigentümerversammlung genehmigt wurde.

Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Eigentümer der Einbau eines Split-Geräts inklusive Kernbohrung durch die Fassade erlaubt. Eine Anfechtung des Beschlusses durch eine Miteigentümerin wegen möglicher Lärmbelästigung blieb erfolglos. Der BGH stellte klar: Nur die unmittelbaren baulichen Veränderungen – wie z. B. die Bohrung oder Montage – sind für die rechtliche Beurteilung entscheidend, nicht jedoch mögliche spätere Immissionen durch die Nutzung.

Dennoch gilt: Betroffene Eigentümer können sich bei späteren Störungen weiterhin individuell gegen Lärm oder andere Beeinträchtigungen zur Wehr setzen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, § 1004 BGB). Die Nutzung kann etwa durch Änderungen der Hausordnung zeitlich eingeschränkt werden.

Aktuelle Themen

Nachrichten aus dem Verein, der Stadt und der Wohnungswirtschaft im Überblick.

Alle ansehen

    Diese Webseite verwendet Cookies 🍪

    Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten. Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

    Einstellungen

    • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
      Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

    • Wir verwenden erforderliche Drittinhalte (z.B. Scriptbibliotheken) um die Funktion unserer Seite zu gewährleisten. Wenn Sie dies nicht möchten, besuchen Sie unsere Seite bitte nicht.

      Wir setzen in diesem Rahmen auch Dienstleister in Drittländern außerhalb der EU ohne angemessenes Datenschutzniveau ein, was folgende Risiken birgt: Zugriff durch Behörden ohne Information, keine Betroffenenrechte, keine Rechtsmittel, Kontrollverlust.

      Mit Ihrer Einstellung willigen Sie in die oben beschriebenen Vorgänge ein. Sie können Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.