Schonzeit für Gehölze beginnt im März
Vom 1. März bis zum 30. September ist das Schneiden und Roden von Bäumen, Sträuchern und Hecken verboten
Ab sofort beginnt die gesetzlich festgelegte Schonzeit für Gehölze, die in Deutschland vom 1. März bis zum 30. September dauert. In dieser Zeit ist das Schneiden und Roden von Bäumen, Sträuchern und Hecken grundsätzlich verboten, um die Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln und anderen Tieren zu schützen. Besonders Vögel, die in Gehölzen nisten, könnten durch menschliche Eingriffe gestört werden, was negative Auswirkungen auf ihre Fortpflanzung haben könnte.
Warum ist die Schonzeit so wichtig? Die Schonzeit soll sicherstellen, dass keine Nester zerstört oder die Tiere in ihrer Fortpflanzungszeit gestört werden. Das Schneiden von Gehölzen während dieser Zeit kann zu erheblichen Störungen führen, die das Überleben von Jungtieren gefährden.
Was gilt es zu beachten?
- Wann ist ein Schnitt möglich? In der Schonzeit dürfen nur notwendige Pflegemaßnahmen wie das Entfernen von Totholz oder kranken Ästen durchgeführt werden, solange dabei keine Nester betroffen sind.
- Welche Gehölze sind betroffen? Alle Gehölze, die als Brutstätten dienen könnten, wie Bäume mit großem Kronendach und dichte Sträucher oder Hecken, sind betroffen.
Ausnahmen: In Ausnahmefällen – z.B. bei kranken oder gefährlichen Bäumen – kann eine Genehmigung für den Schnitt erteilt werden. Allerdings muss in solchen Fällen sichergestellt werden, dass keine Brutstätten beeinträchtigt werden.
Was tun, wenn ein Schnitt notwendig ist? Stellen Sie sicher, dass vor dem Schnitt keine Tiere oder Nester in den Gehölzen sind. Bei Unsicherheiten hilft eine fachliche Beratung, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Möchten Sie mehr über die Schonzeit für Gehölze erfahren und welche Regeln dabei gelten? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren detaillierten Ratgeber zur Schonzeit für Gehölze.