Einfaches Bauen bleibt kompliziert
Haus & Grund kritisiert rechtliche Risiken beim neuen Gebäudetyp E
Mit dem Gebäudetyp E will die Bundesregierung das Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger machen. Bauherren sollen künftig leichter auf teure Baustandards verzichten können, die gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind. Was genau steckt hinter dem Gebäudetyp E, welche Einsparungen sind möglich und was soll sich beim Bauen ändern?
Was ist der Gebäudetyp E?
Der Gebäudetyp E steht für einfaches, experimentelles und effizientes Bauen. Ziel ist es, Baukosten zu reduzieren, indem bei der Planung und Errichtung von Gebäuden auf Standards verzichtet werden kann, die für die Sicherheit und grundlegende Qualität nicht erforderlich sind.
Dabei handelt es sich nicht um einen festgelegten Gebäudetyp mit bestimmten baulichen Eigenschaften. Vielmehr beschreibt der Gebäudetyp E einen Ansatz, bei dem Bauherren und Planer gemeinsam entscheiden können, welche baulichen Standards tatsächlich notwendig sind und wo einfachere Lösungen ausreichen.
Der Gebäudetyp E kann sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten und Modernisierungen bestehender Gebäude angewendet werden. Die Gebäudesicherheit, insbesondere die Anforderungen an Statik und Brandschutz, bleibt davon unberührt.
Wie lassen sich mit dem Gebäudetyp E Baukosten senken?
In Deutschland werden beim Bauen häufig technische Standards berücksichtigt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Dazu gehören auch Vorgaben, die hauptsächlich dem Komfort oder der Ausstattung dienen.
Mit dem Gebäudetyp E sollen solche Standards gezielter hinterfragt werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nennt dafür konkrete Beispiele:
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Weniger Steckdosen: In einer durchschnittlichen Dreizimmerwohnung sind derzeit 47 Steckdosen vorgesehen. Je nach tatsächlichem Bedarf könnte ihre Anzahl reduziert werden.
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Einfachere Geschossdecken: Bei Stahlbetondecken kann eine geringere Deckenstärke den Materialverbrauch und die Baukosten reduzieren, sofern der erforderliche Mindesttrittschallschutz eingehalten wird.
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Verzicht auf zusätzliche Ausstattung: Ein Handtuchheizkörper im Badezimmer könnte entfallen, wenn bereits eine Fußbodenheizung vorhanden ist.
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Einfachere Baukonstruktionen: Auch bei Holzbalkendecken können beispielsweise Ausführungen ohne Estrich infrage kommen.
Durch solche Anpassungen sollen Materialverbrauch, Planungsaufwand und Baukosten sinken. Gleichzeitig eröffnet der Gebäudetyp E mehr Spielraum für innovative und ressourcenschonende Bauweisen.
Welche gesetzlichen Änderungen sind beim Gebäudetyp E geplant?
Damit einfacheres Bauen auch rechtlich leichter umgesetzt werden kann, wollen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die vertraglichen Rahmenbedingungen anpassen.
Am 20. November 2025 haben beide Ministerien gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Schaffung eines Gebäudetyp-E-Vertrags. Dieser soll es den Vertragsparteien ermöglichen, einfachere Baustandards mit weniger bürokratischem Aufwand und größerer Rechtssicherheit zu vereinbaren.
Bislang spielen die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bauvertragsrecht eine wichtige Rolle. Abweichungen können rechtliche Folgen haben, wenn sie nicht entsprechend vereinbart wurden. Der Gebäudetyp-E-Vertrag soll deshalb die Möglichkeit schaffen, auf bestimmte Standards zu verzichten, ohne dass eine solche Abweichung automatisch einen Baumangel darstellt.
Zugleich soll der Gebäudetyp E durch weitere Maßnahmen stärker in der Baupraxis etabliert werden. Dazu gehören die Auswertung bisheriger Pilotprojekte sowie die Bereitstellung von Praxisbeispielen und Vertragsmustern.
Haus & Grund fordert verlässliche Standards und Rechtssicherheit für private Bauherren und Vermieter
Haus & Grund Deutschland begrüßt grundsätzlich das Ziel, durch den Gebäudetyp E einfacheres und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Der vorliegende Referentenentwurf geht dem Verband jedoch nicht weit genug. Zwar werde für Teile des Bauvertrags erstmals der bauordnungsrechtliche Mindeststandard zugrunde gelegt, ein durchgängiger und rechtssicherer Grundstandard fehle allerdings weiterhin. Für andere Gebäudemerkmale müssten einfachere Ausführungen nach wie vor gesondert vereinbart werden. Fehler bei der Vertragsgestaltung könnten dadurch Mängel- und Haftungsrisiken auslösen. Besonders kritisch sieht der Verband die anschließende Vermietung: Selbst wenn ein Gebäude entsprechend dem Bauvertrag mangelfrei errichtet wurde, könnten Mietern Mängelrechte zustehen, wenn Abweichungen vom üblichen Wohnstandard nicht wirksam im Mietvertrag vereinbart wurden. Ein pauschaler Hinweis auf den Gebäudetyp E reiche dafür nicht aus. Haus & Grund Deutschland fordert deshalb, den bauordnungsrechtlichen Mindeststandard grundsätzlich zum Ausgangspunkt des Bauvertragsrechts zu machen und zugleich sicherzustellen, dass entsprechend errichtete Gebäude ohne zusätzliche Rechtsunsicherheiten vermietet werden können.