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Wichtige Änderung bei Steuerbescheiden

Ab 2027 werden Steuerbescheide elektronisch bereitgestellt

Steueränderungen 2027: Steuerbescheide werden künftig grundsätzlich elektronisch bereitgestellt. Gleichzeitig sinkt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Erfahren Sie, was Steuerpflichtige und Immobilieneigentümer jetzt beachten sollten.

Steuerbescheide ab 2027 grundsätzlich elektronisch

Ab 2027 werden Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Wer seinen Steuerbescheid weiterhin per Post erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen.

Eine Ausnahme gilt für Steuerpflichtige ohne bereitgestelltes aktives ELSTER-Nutzerkonto. Sie erhalten ihre Steuerbescheide auch 2027 weiterhin postalisch, ohne dafür einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.

Wichtig: Mit der elektronischen Bereitstellung gilt der Steuerbescheid als zugegangen. Damit beginnen auch die Einspruchsfristen zu laufen. Steuerpflichtige sollten deshalb rechtzeitig prüfen, auf welchem Weg sie ihre Steuerbescheide für 2026 und die Folgejahre erhalten, um keine Fristen zu versäumen.

Handwerkerleistungen: Steuerbonus sinkt auf 15 Prozent

Auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gibt es ab dem 1. Januar 2027 eine Änderung. Der bisherige Steuerbonus wird von 20 auf 15 Prozent reduziert. Damit sinkt der maximal absetzbare Betrag von bislang 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr.

Ursprünglich war im Reformpapier der früheren Ampelkoalition sogar eine vollständige Abschaffung des Handwerkerbonus empfohlen worden. Dagegen hatte sich Haus & Grund Deutschland ausgesprochen.

Die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen bleibt von der Kürzung unberührt und besteht unverändert fort.

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