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EH55-Plus-Förderung aufgestockt

Bund stellt weitere 250 Millionen Euro bereit

Die Bundesregierung erhöht die Mittel für die EH55-Plus-Förderung um 250 Millionen Euro. Bauherren können damit weiterhin zinsvergünstigte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Voraussetzung ist unter anderem eine bereits erteilte Baugenehmigung. Die Antragsfrist endet spätestens am 31. Dezember 2026.

Mit der zusätzlichen Finanzierung reagiert die Bundesregierung auf die hohe Nachfrage nach der Förderung für energieeffiziente Neubauten. Das im Dezember 2025 wieder eingeführte Programm war zunächst mit 800 Millionen Euro ausgestattet. Im September 2026 standen davon nur noch 69 Millionen Euro zur Verfügung. Ohne weitere Haushaltsmittel wäre das Förderbudget voraussichtlich bereits vor Jahresende ausgeschöpft gewesen.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden bis zum 5. Oktober 2026 rund 52.100 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von insgesamt 4,9 Milliarden Euro gefördert.

EH55-Förderung: Bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit

Im Rahmen der Förderung können Bauherren einen zinsvergünstigten Kredit von maximal 100.000 Euro je Wohneinheit erhalten. Seit dem 2. März 2026 ist eine Finanzierung mit einem effektiven Jahreszins von einem Prozent bei zehnjähriger Kreditlaufzeit und zehnjähriger Zinsbindung möglich.

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre, die Zinsbindung kann bis zu zehn Jahre umfassen. Die Zinssätze werden durch Bundesmittel vergünstigt und orientieren sich am Kapitalmarkt.

Die Förderung ist Bestandteil des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“. Neben dem Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden können auch Nichtwohngebäude gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die EH55-Plus-Förderung?

Damit ein Neubau förderfähig ist, muss er den Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Das bedeutet, dass das Gebäude höchstens 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Referenzgebäudes benötigen darf.

Darüber hinaus muss die Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Möglich sind beispielsweise Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme. Gebäude mit Öl- oder Gasheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für die Antragstellung gelten weitere Bedingungen:

  • Eine Baugenehmigung muss bereits vorliegen.

  • Mit dem Bauvorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

  • Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

  • Bei einem Immobilienerwerb muss der Kaufvertrag nach dem 16. Dezember 2025 abgeschlossen worden sein.

Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Bauvorhaben ist nicht möglich.

Antragstellung bis Ende 2026 möglich

Förderanträge können noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Allerdings endet das Programm vorzeitig, wenn die bereitgestellten Mittel vollständig ausgeschöpft sind.

Nach der Bewilligung muss der Kredit innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Eine Verlängerung dieser Frist auf maximal 24 Monate ist möglich.

Mit der Wiederaufnahme der EH55-Förderung soll insbesondere die Umsetzung bereits genehmigter, bislang jedoch nicht realisierter Bauvorhaben erleichtert werden. Die Förderung des EH55-Standards war 2022 eingestellt worden. Seit Dezember 2025 können entsprechende Neubauprojekte unter den neuen Förderbedingungen wieder unterstützt werden.

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