Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie prüfen
Seit fast 10 Jahren gibt es die Rauchmelderpflicht in NRW
Vor 10 Jahren haben viele Eigentümer und Vermieter Rauchmelder installiert, um die nahende Rauchmelderpflicht zu erfüllen. Oft kamen dabei Geräte mit 10-Jahres-Batterie zum Einsatz, die jetzt das Ende ihrer Lebensdauer erreichen.
Haus & Grund macht darauf aufmerksam, dass im Laufe der nächsten Monate zahlreiche Rauchwarnmelder in NRW zum Austausch anstehen. „Im März 2013 hat der NRW-Landtag eine Rauchmelderpflicht beschlossen. Ab dem 1. April 2013 mussten alle Neubauten und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden“, erinnert Vorstandsvorsitzender Anton Bausinger. Besonders ruft er den zweiten Teil der damaligen Regelung in Erinnerung: „Alle bereits vor dem 31. März 2013 existierenden oder zumindest genehmigten Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2016 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Das ist bald genau 10 Jahre her.“
Viele Eigentümer und Vermieter in NRW hatten damals in den Monaten vor dem Stichtag ihre Wohnungen erstmals mit Rauchmeldern ausgestattet. „Häufig sind dabei Geräte mit sogenannten 10-Jahres-Batterien verwendet worden“, gibt Thomas Tewes zu bedenken. Der Hauptgeschäftsführer erklärt: „Diese Geräte erreichen in diesen Monaten das Ende ihrer Lebensdauer und müssen ausgetauscht werden.“ Tewes betont: „Rauchwarnmelder sind keine Deko. Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben und erfüllen die gesetzliche Rauchmelderpflicht.“ Im Mietverhältnis ist der Vermieter dafür verantwortlich, defekte Rauchmelder auf seine Kosten zu ersetzen.
„Es dürfen nur Rauchwarnmelder eingebaut werden, die nach der DIN EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen“, merkt Bausinger an. Mieter müssen den Einbau bzw. Austausch von Rauchmeldern dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern dafür Zugang zur Wohnung gewähren. Sofern es hierbei zu Problemen kommt oder bei weiteren Fragen rund um die Rauchmelderpflicht, finden private Vermieter rechtliche Beratung beim örtlichen Haus & Grund Verein. Die Rauchmelderpflicht gilt allerdings nicht nur für vermietete, sondern auch für vom Eigentümer selbst genutzte Wohnungen. Auch Selbstnutzer sollten also in nächster Zeit ihre 2016 gekauften Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie austauschen.
Hintergrund: Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie sind besonders beliebt, weil regelmäßige Batteriewechsel entfallen. Das spart Aufwand und reduziert Batterieabfälle. Dass ihre Batterie nicht gewechselt werden kann, begründet sich durch die ohnehin begrenzte Lebensdauer der Geräte, schließlich altern und verschmutzen Sensoren und Rauchkammern mit der Zeit. Es sind freilich auch Langzeitrauchmelder auf dem Markt, deren Lebensdauer 12 Jahre beträgt. Vor einem Austausch sollten daher die Herstellerangaben zur Lebensdauer des Geräts geprüft werden. Wichtig zu bedenken ist, dass die Lebensdauer in Räumen mit besonders niedrigen Temperaturen oder großen Temperaturschwankungen wie etwa im Keller oder auf dem Dachboden auch kürzer als angegeben ausfallen kann. Ein regelmäßiger Funktionstest ist daher gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar.