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Handwerkerbonus wird gekürzt

Ab dem 1.1.2027 wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen reduziert

Das Bundeskabinett hat die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen.

Für Immobilieneigentümer besonders relevant ist eine geplante Änderung bei den Handwerkerleistungen. Bislang können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Nach dem Regierungsentwurf soll der Anteil auf 15 Prozent und der Höchstbetrag auf 900 Euro sinken.

Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein emphielt Eigentümern, die noch die höhere Pauschale in Anspruch nehmen möchten, zu prüfen, ob vorgesehene Arbeiten noch in diesem Jahr erledigt werden können. Voraussetzung ist natürlich, dass der Maximalbetrag nicht schon ausgeschöpft ist.

Weitere Informationen sowie den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen.

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