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Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohnung

Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ wird die Umwandlung leerstehender Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude in Wohnraum unterstützt. Je neu geschaffener Wohneinheit ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Ziel ist es, leerstehende Büro-, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen in Wohnraum umzuwandeln.

Anträge können ab sofort direkt bei der KfW gestellt werden. Wichtig ist allerdings, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Beginn gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten.

Planungs- und Beratungsleistungen dürfen dagegen bereits vor der Förderzusage beauftragt werden, ohne den Förderanspruch zu gefährden. Auch diese Leistungen sind förderfähig.

Bis zu 30.000 Euro Förderung je Wohneinheit

Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit. Bei größeren Projekten mit mehreren Wohnungen sind Förderungen von insgesamt bis zu 300.000 Euro möglich.

Nach dem Umbau kann sowohl ein reines Wohngebäude als auch ein gemischt genutztes Gebäude entstehen.

Voraussetzungen für die Förderung prüfen

Damit die Umwandlung einer Gewerbeimmobilie in Wohnraum gefördert werden kann, muss durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Zudem muss das Gebäude nach der Sanierung mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“ erreichen.

Eine weitere Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Für die Umsetzung des Vorhabens ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend, der in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.

Die Nachweise über die Verwendung der Fördermittel müssen spätestens 54 Monate nach der Förderzusage eingereicht werden. Die neu geschaffenen Wohnungen sind nach Abschluss des Projekts mindestens zehn Jahre lang zu Wohnzwecken zu nutzen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der KfW-Bank.

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