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Fernablesbare Messgeräte werden Pflicht

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten für Wärme und Wasser ausgestattet sein.

Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter zur Umrüstung ihrer Messinfrastruktur: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten für Wärme und Wasser ausgestattet sein.

Bereits seit dem 1. Dezember 2021 gilt, dass neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein müssen. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn im Einzelfall nur ein einzelnes defektes Gerät ersetzt wird.

Für Vermieter bedeutet das konkret: Nicht fernablesbare Altgeräte müssen spätestens bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Die Regelung betrifft damit einen Großteil des bestehenden Wohnungsbestands.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben zur fernablesbaren Messtechnik umsetzen können, dann verpassen Sie nicht unseren Vortrag im Januar. Hier geht es zur Anmeldung.

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