Neue Pflicht für Vermieter ab Oktober 2025
Übergangsfrist für Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen endet
Die Reform der Heizkostenverordnung bringt für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern wichtige Änderungen: Seit dem 1. Oktober 2024 ist das sogenannte Wärmepumpenprivileg abgeschafft. Heiz- und Warmwasserkosten müssen künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dazu zählen auch die Strom- und Gerätekosten für den Betrieb der Wärmepumpe, die nun als umlagefähige Betriebskosten gelten.
Zählerpflicht bis Ende September 2025
Für zentrale Wärmepumpenanlagen gilt eine klare Frist: Bis spätestens 30. September 2025 müssen geeignete Messgeräte installiert und in Betrieb sein. Ab diesem Zeitpunkt ist eine pauschale Abrechnung nicht mehr zulässig. Zudem schreibt die Verordnung vor, dass die Geräte fernablesbar sein müssen. Ältere Zähler ohne diese Funktion müssen spätestens bis Ende 2026 ausgetauscht werden.
Konsequenzen bei Versäumnissen
Wer die neuen Vorgaben nicht erfüllt, riskiert finanzielle Nachteile. Mieter dürfen bis zu 15 Prozent der Heizkosten kürzen, wenn keine zulässige Verbrauchserfassung vorliegt. Für Vermieter bedeutet das nicht nur Einbußen, sondern auch mögliche rechtliche Konsequenzen und höhere Nachrüstkosten.
Mehr Transparenz und Fairness
Die neue Regelung soll für mehr Kostengerechtigkeit sorgen. Mieter zahlen künftig nur das, was sie tatsächlich verbrauchen, während Eigentümer auf eine klare, rechtssichere Abrechnung bauen können. Gleichzeitig entsteht eine verlässliche Datenbasis, die Einsparpotenziale und Effizienzsteigerungen sichtbar macht.