KfW EH55-Plus-Förderung
Jetzt rechtzeitig dabei sein. Das Förderprogramm startet am 16. Dezember 2025
Bauministerin Verena Hubertz hat in dieser Woche die Bundestagsabgeordneten über den nächsten Förderbaustein informiert. Mit der neuen EH55-Plus-Förderung sollen die rund 760.000 bereits geplanten und genehmigten, aber noch nicht begonnenen Wohnungen im Bauüberhang mobilisiert werden.
Hintergrund
Trotz einer leichten Stimmungsaufhellung in der Bau- und Immobilienbranche bleibt die Bautätigkeit weit hinter dem Bedarf zurück. Viele Projekte wurden aufgrund gestiegener Finanzierungskosten auf Eis gelegt. Der Haushaltsausschuss hat daher 800 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität freigegeben, um mit EH55-Plus einen gezielten Impuls zu setzen.
Das Wichtigste zur EH55-Plus-Förderung (Start: 16.12.2025)
- Einführung einer befristeten neuen Förderstufe innerhalb des Programms Klimafreundlicher Neubau (297/298, 299).
- Förderung von Effizienzhaus 55 (Wohngebäude) und Effizienzgebäude 55 (Nichtwohngebäude).
- Zinsgünstige Kredite mit Bundeszinsverbilligung.
- Finanzierungsrahmen:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 100.000 € je Wohneinheit (Wohngebäude).
- Für Nichtwohngebäude bis zu 1.000 €/m² Nettogrundfläche, max. 5 Mio. €.
- Keine fossilen Wärmeerzeuger zulässig (z. B. Gas, Öl); förderfähig sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse u. a.
- Baugenehmigung muss vorliegen, der Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein.
- Liefer-, Leistungs- und Kaufverträge dürfen erst ab dem 16.12.2025 abgeschlossen werden.
- Die Förderung endet, sobald die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind.
Das vollständige KfW-Hintergrundpapier zur EH55-Plus-Förderstufe ist diesem Beitrag beigefügt und bietet weitere Details zu technischen Anforderungen, Kredithöchstbeträgen und Antragsverfahren
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Nachfolgend finden Sie die vollständige Pressemitteilung der beteiligten Verbände.