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Die Geschäftsstelle in Porz bleibt aufgrund eines Wasserschadens bis auf Weiteres geschlossen.

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Der Kundenparkplatz in der Hauptgeschäftsstelle wird am Freitag, dem 19. September ab 11 Uhr geschlossen. Die Geschäftsstelle schließt bereits um 13 Uhr!

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Die Geschäftsstellen in Pulheim und Erftstadt schließen am Freitag, dem 19. September bereits um 12 Uhr!

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Die Geschäftsstelle in Porz bleibt aufgrund eines Wasserschadens bis auf Weiteres geschlossen.

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Der Kundenparkplatz in der Hauptgeschäftsstelle wird am Freitag, dem 19. September ab 11 Uhr geschlossen. Die Geschäftsstelle schließt bereits um 13 Uhr!

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Die Geschäftsstellen in Pulheim und Erftstadt schließen am Freitag, dem 19. September bereits um 12 Uhr!

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HuG rät zu Elementarschadenversicherung

Pflichtversicherung ist keine Lösung – Prävention hat Priorität

Die jüngsten Hochwasser in Baden-Württemberg und Bayern haben erneut gezeigt, wie wichtig es ist, sich gegen Elementarschäden wie Überschwemmung und Erdrutsch abzusichern. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät daher jedem Hauseigentümer in Deutschland, eine entsprechende Erweiterung der bestehenden Wohngebäudeversicherung zu prüfen. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärte heute in Berlin:

"Eine Elementarschadenversicherung ist eine sinnvolle Investition in den Werterhalt der eigenen Immobilie. Sie schützt vor existenziellen finanziellen Folgen, die durch Naturgewalten verursacht werden können."

Warnecke spricht sich jedoch gegen eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus, wie sie von einigen Landesregierungen gefordert wird: „Eine Pflichtversicherung verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen. Allen Beteiligten sollte das individuelle Risiko bewusst sein.“

Haus & Grund schlägt folgende Maßnahmen vor:

  • Einführung einer öffentlich einsehbaren Risikoanalyse
  • Planungsrechtliche Prävention durch die Länder und Gemeinden
  • Bauverbote in hochgefährdeten Gebieten, Versickerungsflächen, Dammerhöhungen etc.,
  • Gebäudetechnische Prävention durch Gebäudeeigentümer bei der Erneuerung von Bauteilen oder erstmaligen Einbau technischer Anlagen
  • Qualifizierung und Sensibilisierung für Naturgefahren bei Baugewerbe und Handwerkern
  • Ausnahmen von der Pflicht zur energetischen Modernisierung der Bestandsgebäude in Hochrisikogebieten. Da die Wahrscheinlichkeit eines Risikoeintritts hoch ist, ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, teure Ertüchtigungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und -technik zu verlangen. Die Beteiligung der Bestandshalter am Klimaschutz erfolgt über den CO2-Preis

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