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Die Geschäftsstelle in Porz bleibt aufgrund eines Wasserschadens bis auf Weiteres geschlossen.

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Der Kundenparkplatz in der Hauptgeschäftsstelle wird am Freitag, dem 19. September ab 11 Uhr geschlossen. Die Geschäftsstelle schließt bereits um 13 Uhr!

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Die Geschäftsstellen in Pulheim und Erftstadt schließen am Freitag, dem 19. September bereits um 12 Uhr!

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Die Geschäftsstelle in Porz bleibt aufgrund eines Wasserschadens bis auf Weiteres geschlossen.

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Der Kundenparkplatz in der Hauptgeschäftsstelle wird am Freitag, dem 19. September ab 11 Uhr geschlossen. Die Geschäftsstelle schließt bereits um 13 Uhr!

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Die Geschäftsstellen in Pulheim und Erftstadt schließen am Freitag, dem 19. September bereits um 12 Uhr!

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Neuigkeiten zur Grundsteuer

Wichtige neue Regelung für Eigentümer in NRW!

NRW hat bei der Grundsteuer mehr Rechtssicherheit geschaffen. Hat das Finanzamt ein Grundstück viel zu hoch bewertet, können die Eigentümer jetzt den Gegenbeweis antreten. 

Von der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet, ist bereits am 10. August in Nordrhein-Westfalen das neue Grundsteuerhebesatzgesetz NRW in Kraft getreten. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein macht jetzt auf dessen hohe Bedeutung aufmerksam: „Mit dem neuen Gesetz hat der Gesetzgeber nicht wie geplant nur den Kommunen erlaubt, für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzusetzen“, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. „Vielmehr hat das Land mit dem Gesetz den Bürgern auch erlaubt, einen abweichenden Grundstückswert zu beweisen.“

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hatte im Mai gerügt, wenn ein Grundstück vom Finanzamt um mindestens 40 Prozent zu hoch bewertet wurde, müssten Eigentümer das Gegenteil beweisen dürfen, um eine ungerecht hohe Besteuerung abwenden zu können (Beschlüsse vom 27.05.2024, Az.: II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)). Weil das Bundesgesetz diesen Gegenbeweis nicht vorsieht, hat NRW diese Möglichkeit jetzt mit § 2 seines neuen Grundsteuerhebesatzgesetzes geschaffen.

Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstücks um 40 Prozent oder mehr übersteigt, sollten auf Empfehlung von Haus & Grund Deutschland beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. „Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene“, sagt Vorstandsvorsitzender Konrad Adenauer

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hatte Haus & Grund Deutschland erstritten. Daraufhin hatte der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen, dem der Haus- und Grundbesitzerverein Köln angehört, in der Anhörung des Landtags zum geplanten Grundsteuerhebesatzgesetz auf die Regelungslücke hingewiesen und ein Gegensteuern angeregt. Der Gesetzgeber hat diese Anregung dann kurzfristig noch ins Gesetz aufgenommen. Konrad Adenauer: „Dadurch genießen Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW jetzt eine sichere Rechtsgrundlage für ihr weiteres Vorgehen.“

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