Neuigkeiten zur Grundsteuer

Wichtige neue Regelung für Eigentümer in NRW!

NRW hat bei der Grundsteuer mehr Rechtssicherheit geschaffen. Hat das Finanzamt ein Grundstück viel zu hoch bewertet, können die Eigentümer jetzt den Gegenbeweis antreten. 

Von der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet, ist bereits am 10. August in Nordrhein-Westfalen das neue Grundsteuerhebesatzgesetz NRW in Kraft getreten. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein macht jetzt auf dessen hohe Bedeutung aufmerksam: „Mit dem neuen Gesetz hat der Gesetzgeber nicht wie geplant nur den Kommunen erlaubt, für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzusetzen“, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. „Vielmehr hat das Land mit dem Gesetz den Bürgern auch erlaubt, einen abweichenden Grundstückswert zu beweisen.“

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hatte im Mai gerügt, wenn ein Grundstück vom Finanzamt um mindestens 40 Prozent zu hoch bewertet wurde, müssten Eigentümer das Gegenteil beweisen dürfen, um eine ungerecht hohe Besteuerung abwenden zu können (Beschlüsse vom 27.05.2024, Az.: II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)). Weil das Bundesgesetz diesen Gegenbeweis nicht vorsieht, hat NRW diese Möglichkeit jetzt mit § 2 seines neuen Grundsteuerhebesatzgesetzes geschaffen.

Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstücks um 40 Prozent oder mehr übersteigt, sollten auf Empfehlung von Haus & Grund Deutschland beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. „Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene“, sagt Vorstandsvorsitzender Konrad Adenauer

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hatte Haus & Grund Deutschland erstritten. Daraufhin hatte der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen, dem der Haus- und Grundbesitzerverein Köln angehört, in der Anhörung des Landtags zum geplanten Grundsteuerhebesatzgesetz auf die Regelungslücke hingewiesen und ein Gegensteuern angeregt. Der Gesetzgeber hat diese Anregung dann kurzfristig noch ins Gesetz aufgenommen. Konrad Adenauer: „Dadurch genießen Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW jetzt eine sichere Rechtsgrundlage für ihr weiteres Vorgehen.“

Aktuelle Themen

Nachrichten aus dem Verein, der Stadt und der Wohnungswirtschaft im Überblick.

Alle ansehen

    Diese Webseite verwendet Cookies 🍪

    Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten. Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

    Einstellungen

    • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
      Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

    • Wir verwenden erforderliche Drittinhalte (z.B. Scriptbibliotheken) um die Funktion unserer Seite zu gewährleisten. Wenn Sie dies nicht möchten, besuchen Sie unsere Seite bitte nicht.

      Wir setzen in diesem Rahmen auch Dienstleister in Drittländern außerhalb der EU ohne angemessenes Datenschutzniveau ein, was folgende Risiken birgt: Zugriff durch Behörden ohne Information, keine Betroffenenrechte, keine Rechtsmittel, Kontrollverlust.

      Mit Ihrer Einstellung willigen Sie in die oben beschriebenen Vorgänge ein. Sie können Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.