Für eine gerechtere Grundsteuer
Differenzierte Hebesätze müssen kommen
Die Grundsteuer-Reform droht nach derzeitiger Rechtslage ab nächstem Jahr Eigentümer und Mieter von Wohngrundstücken stark zusätzlich zu belasten, während Eigentümer gewerblicher Grundstücke entlastet werden. Die Regierungsfraktionen in Nordrhein-Westfalen wollen jetzt mit einem Gesetz gegensteuern.
„Ziel muss es sein, dass die Wohnnebenkosten für Eigentümer und Mieter in NRW nicht noch weiter steigen“, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. Er befürwortet den Plan der NRW-Regierungsfraktionen von CDU und Grünen, den Kommunen zu erlauben, für Wohngrundstücke einen anderen Grundsteuer-Hebesatz festzulegen als für Nicht-Wohngrundstücke. „Sollten die differenzierten Hebesätze nicht kommen, käme es zu einer deutlichen Lastenverschiebung von gewerblichen Grundstücken zu Wohngrundstücken. Das führt zu einer deutlichen Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter“, so Tewes.
Der Gesetzentwurf ist von zahlreichen Verbänden kritisiert worden, etwa, weil die Kommunen nicht willens oder in der Lage wären, bis zum Jahreswechsel wirklich differenzierte Hebesätze einzuführen. Der Vorstandsvorsitzende Konrad Adenauer sieht das anders: „Das NRW-Finanzministerium hat zugesagt, den Kommunen bis Ende Juni die Hebesätze zur Verfügung zu stellen, die auf der Ebene der jeweiligen Kommune zu einer Aufkommensneutralität führen würden. Hierbei werden auch die differenzierten Hebesätze veröffentlicht.“
So werde den Kommunen bei der Berechnung geholfen. „Darüber hinaus unterstützt das Ministerium die Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung von Mustersatzungen und bei der Finanzierung der erforderlichen IT-Programmierung“, berichtet Adenauer.