Balkonkraftwerk: Erlaubnis erleichtert
Mieter und Wohnungseigentümer können künftig leichter die Erlaubnis erhalten, eine Stecker-Solaranlage zu installieren
Kleine Solarzellen, die man beispielsweise am Balkongeländer anbringen und mit einem Stecker direkt in die Steckdose stecken kann: Solche Stecker-PV-Anlagen erfreuen sich steigender Beliebtheit, ermöglichen sie doch auch Mietern und Wohnungseigentümern, ein bisschen eigenen Sonnenstrom zu ernten. Künftig sollen sie leichter die Erlaubnis für so ein Balkonkraftwerk bekommen.
Mieter und Wohnungseigentümer können künftig leichter die Erlaubnis erhalten, eine Stecker-Solaranlage zu installieren. Der Bundestag hat am Donnerstag (4. Juli 2024) eine darauf abzielende Änderung des Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts beschlossen. Demnach zählt die Anbringung einer Stecker-Solaranlage, umgangssprachlich oft als „Balkonkraftwerk“ bezeichnet, künftig zu den privilegierten baulichen Veränderungen.
Bedeutet: Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen ein Balkonkraftwerk erlaubt, sofern der Installation kein ernsthafter sachlicher Grund entgegensteht. Den gleichen Anspruch bekommen Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümerversammlung, welche sie um Erlaubnis fragen müssen, bevor sie eine Stecker-PV-Anlage einsetzen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf, genauso wie ein Vermieter, über die genaue Art und Weise der Montage des Balkonkraftwerks mitbestimmen.
Balkonkraftwerk: Zusatzvereinbarung zum Mietvertag sinnvoll
So können die Eigentümer ein Balkonkraftwerk künftig also in aller Regel nicht mehr verbieten, jedoch auch weiterhin durch etwaige Auflagen sicherstellen, dass von den Balkonkraftwerken kein Risiko ausgehen wird. Wir raten Vermietern, die ihren Mietern eine Stecker-PV-Anlage erlauben, mit diesen eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abzuschließen, welche alles Nähere rechtsverbindlich regelt. Ein entsprechender Vordruck ist bei uns erhältlich.
Die Reform muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden, was erst nach der Sommerpause geschehen wird. Mit der Anpassung soll der Ausbau der Solarenergie weiter erleichtert werden. Schon zum 1. April hatte der Gesetzgeber mit dem gleichen Ziel die Anmeldung der Anlagen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vereinfacht und die zulässige Leistung am Wechselrichter für Stecker-Solaranlagen von 600 auf 800 Watt erhöht.