TKG-Novelle
NetCologne lädt zu individuellen Beratungen ein
Darum geht es:
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG), auch bekannt als TKG-Novelle, ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Für die Wohnungswirtschaft ändert sich mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 vor allem eines: Die TV-Kosten können nicht mehr über die Betriebsnebenkosten auf die Bewohner umgelegt werden. Bisher sichern wir die Kabel-TV-Grundversorgung über einen sogenannten
Sammelinkassovertrag ab. Dabei erhalten Sie als Geschäftspartner eine TV-Sammelrechnung für alle angeschlossenen Einheiten und geben
die TV-Kosten anteilig über die Betriebskosten an die Bewohner weiter.
NetCologne lädt Mitglieder des Kölner Haus- und Grundbesitzerereins am Freitag, dem 26. April zum Beratertag zur TKG-Novelle ein:
· Was bedeutet diese Gesetzesänderung für Sie als Hauseigentümer bzw. Hausverwalter?
· Vorstellung von Handlungsempfehlungen für Sie und Ihre Bewohner.
· Wir begleiten Sie, egal für welches Modell Sie sich entscheiden.
· Wie sehen die nächsten Schritte aus?
In der Zeit von 9 - 14 Uhr stehen Ihnen die nachfolgenden Beraterinnen und Berater zur Verfügung:
o Berna Hornig, Leiterin Innendienst Wohnungswirtschaft (Foto)
o Nick Fuchs, Innendienst Wohnungswirtschaft (Foto)
o Erkan Güzel, Innendienst Wohnungswirtschaft (Foto)
Bitte buchen Sie Ihren persönlichen Vorort-Beratungstermin rechtzeitig unter 0221 / 5736-0.
Sie erhalten eine persönliche Beratung. Bitte planen Sie für Ihre individuelle Beratung ca. 15 Minuten ein.
Wir freuen uns auf Sie!
Beginn
- 26. April 2024
- 9:00 Uhr
Ende
- 26. April 2024
- 14:00 Uhr
Veranstaltungsort
Referent(en)
Berna Hornig, Nick Fuchs, Erkan Güzel
Hinweis
Auf dieser Veranstaltung werden Fotos gemacht, mit deren späteren Verwendung Sie sich durch den Besuch einverstanden erklären.