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Rechtsdatenbank

Alles was recht ist

Handschriftliches Tierhaltungsverbot als unwirksame AGB

Eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach Tierhaltung nicht gestattet ist, stellt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters dar, wenn die Parteien diese nicht individuell ausgehandelt haben, und ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Die Beklagte mietete im Jahr 2011 von den Klägern eine 1-Zimmer-Wohnung in Nürnberg an. In dem Mietvertrag war unter § 22 „Sonstige... weiterlesen »

Haltung einer Katze gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch

Das Halten einer Katze in einer Mietwohnung stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung dar. Eine Zustimmung des Vermieters bedarf es nicht. AG Köln, Urteil vom 09.08.2012 - Az. 210 C 103/12 weiterlesen »

Hundehaufen im Garten sind ein Kündigungsgrund

Lässt ein Mieter seinen Hund in den Gemeinschaftsgarten mit der Folge, dass der andauernde Hundekot zu einer gravierenden Störung des Hausfriedens führt, kann dem Mieter die Wohnung fristlos gekündigt werden. In dem  verhandelten Fall hatte der Vermieter insgesamt 133 Hundehaufen innerhalb von vier Monaten gezählt. AG Steinfurt, Urteil vom 10.03.2009 - Az. 4 C 171/08 weiterlesen »

Schäden durch erlaubte Tierhaltung

Die durch ein natürliches Tierverhalten verursachten Schäden (hier: Kratzspuren an einem Handlauf) stellen eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigung der Mietsache dar, für die Halter aufzukommen hat. AG Schöneberg, Urteil vom 04.03.2010 - Az. 9 C 308/09 weiterlesen »

Schäden durch erlaubte Tierhaltung

Auch bei erlaubter Tierhaltung steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen Kratzspuren im Parkett zu, wenn der Mieter seine Obhutspflichten verletzt. LG Koblenz, Urteil vom 06.05.2014 - Az. 6 S 45/14 weiterlesen »

Rücksichtnahmegebot: Anleinpflicht für Hunde

Die Hundehalterpflicht, Hunde nur angeleint auf dem Gelände und im Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft auszuführen, folgt bereits aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot zwischen den Wohnungseigentümern. Es bedarf nicht erst eines entsprechenden Mehrheitsbeschlusses. AG München, Urteil vom 21.03.2013 – Az. 484 C 18498/12 weiterlesen »

Hundehaltung auch durch zeitweise Betreuung

Der Klage war gem. § 1004 BGB i.V.m. § 8 Ziffer 4 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrages stattzugeben. Das Gericht ist der Auffassung, dass die tagtäglich erfolgende Betreuung des Hundes, der dem Sohn des Beklagten gehört, unter die Regelung der Hundehaltung des schriftlichen Mietvertrages fällt. So hält sich der Hund tatsächlich zum größten Teil der jeweiligen Tageszeit beim... weiterlesen »

Zustimmungsvorbehalt zur Haustierhaltung

Eine Formularklausel betreffend die Haustierhaltung in der Mietwohnung, welche einen Zustimmungsvorbehalt vorsieht und die Zustimmung in das „freie Ermessen“ des Vermieters stellt, benachteiligt den Mieter unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB und ist unwirksam. BGH, Hinweisbeschluss vom 25.09.2012 – Az. VIII ZR 329/11 weiterlesen »

Katzengitter auf dem Balkon

Ein Katzengitter auf dem Balkon ist keine optische Beeinträchtigung der Mietsache, wenn der rückwärtig gelegene Balkon ausschließlich von einem privat genutzten Parkplatz und wenigen Fenstern der Anlage aus eingesehen werden kann und die Gestaltung der Balkone in der Anlage durch Verglasungen und Pflanzgitter ohnehin uneinheitlich ist. Ein Eingriff in die bauliche Substanz der Mietsache liegt... weiterlesen »

Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch AGB

Eine allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen... weiterlesen »